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Multifunktionale Landmarke für Barbian
Kita und Tourismusbüro in Südtirol von Roland Baldi Architects
Pergamonmuseum in Berlin
Zum ersten Bauabschnitt der Grundinstandsetzung
Rote Fabrik saniert
Sanierung und Aufstockung von Kaufmann Widrig Architekten und architekturbüro bosshard und partner
Wie weiter mit der Bauakademie?
Dialogabend in Berlin
Schöner Verbrennen am Emmenspitz
Müllverwertungsanlage und PV-Kraftwerk in Zuchwil von Penzel Valier
Kloster wird Zweifamilienhaus
Umbau im Unterallgäu von Arge Groß, Kreft und Schropp
3 Lose im Block B/1
Wettbewerbsentscheidung am Berliner Molkenmarkt
vorzeitige Vertragsbeendigung
Erbringt der Architekt auf Grund vorzeitiger Beendigung des Vertrages nicht alle vereinbarten Leistungen, so ist im Hinblick auf die Konsequenzen für den Honoraranspruch zu unterscheiden zwischen einer Kündigung mit bzw. ohne wichtigem Grund durch den Bauherrn, der Kündigung mit wichtigem Grund durch den Architekten und der einvernehmlichen Vertragsaufhebung.
Siehe im Überblick zur vorzeitige Vertragsbeendigung.






