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Lernende Planung. Transformationen in Zürich und Pratteln
BAUNETZWOCHE#692
Autark im Kraichgau
Ferienhaus von Schneider Hoffmann Architekten
Weniger Achtsamkeit wagen
Zur Kunstbiennale in Venedig
Buchtipp: Kunst am Bau
Zustände, Erhalt und Vermittlung
Reparatur und Ergänzung
Kreatives Kulturzentrum in Chemnitz von AFF und Georgi
Wie die Zacken vom Akkordeon
Zum 80. Geburtstag von Daniel Libeskind
Haus aus Hanf und Holz
Raphael Hähni, Jens Knöpfel, Leopold Strobl Architekten in Schwarzenburg
vorzeitige Vertragsbeendigung
Erbringt der Architekt auf Grund vorzeitiger Beendigung des Vertrages nicht alle vereinbarten Leistungen, so ist im Hinblick auf die Konsequenzen für den Honoraranspruch zu unterscheiden zwischen einer Kündigung mit bzw. ohne wichtigem Grund durch den Bauherrn, der Kündigung mit wichtigem Grund durch den Architekten und der einvernehmlichen Vertragsaufhebung.
Siehe im Überblick zur vorzeitige Vertragsbeendigung.






