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Bürgerlich, festlich, fertig
Zur Sanierung und Erweiterung der Bühnen Köln
Verbindungen schaffen
Nachbarschaftszentrum in Évry-Courcouronnes von HEMAA
60er neu ausgebaut
Wohnungsumbau von Mimeus Architettura im Trentino
Neues Leben für alte Schulen
BAUNETZWOCHE#697
Kolonnaden zwischen Banyanbäumen
Kulturzentrum in Guangzhou von Vector Architects
Erstmals nach Belgien
Erich-Mendelsohn-Preis 2026 für Backstein-Architektur vergeben
Canyon in Innsbruck
Multifunktionales Stadtquartier von Pichler & Traupmann Architekten
vorzeitige Vertragsbeendigung
Erbringt der Architekt auf Grund vorzeitiger Beendigung des Vertrages nicht alle vereinbarten Leistungen, so ist im Hinblick auf die Konsequenzen für den Honoraranspruch zu unterscheiden zwischen einer Kündigung mit bzw. ohne wichtigem Grund durch den Bauherrn, der Kündigung mit wichtigem Grund durch den Architekten und der einvernehmlichen Vertragsaufhebung.
Siehe im Überblick zur vorzeitige Vertragsbeendigung.






