- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Dorftreff unter den Banyans
Umbau in Zhongxin von Atelier XÜK
16 Cluster am Ammersee
Schule in Herrsching von schürmann dettinger architekten
Wie weiter mit der Bauwende?
Transformationsbarometer Bauwirtschaft veröffentlicht
Freiräume für Berlin
BAUNETZWOCHE#694
Des Apothekers rechte Hand
Berufsschule in Münster von Schnoklake Betz Dömer Architekten
Unabhängig bleiben
Architekturkooperative zur Datensouveränität gegründet
Buchtipp: Saudi Modern
Jeddah in Transition 1938–1964
vorzeitige Vertragsbeendigung
Erbringt der Architekt auf Grund vorzeitiger Beendigung des Vertrages nicht alle vereinbarten Leistungen, so ist im Hinblick auf die Konsequenzen für den Honoraranspruch zu unterscheiden zwischen einer Kündigung mit bzw. ohne wichtigem Grund durch den Bauherrn, der Kündigung mit wichtigem Grund durch den Architekten und der einvernehmlichen Vertragsaufhebung.
Siehe im Überblick zur vorzeitige Vertragsbeendigung.






