https://www.baunetz.de/recht/_Kistenarchitektur_-_darf_Architekt_bei_Beschimpfung_durch_Bauherrn_kuendigen__43464.html
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"Kistenarchitektur" - darf Architekt bei Beschimpfung durch Bauherrn kündigen?
Unsachliche Kritik an Architektenleistungen begründet nicht immer einen wichtigen Grund für eine Kündigung.
Hintergrund
Haben Architekt und Bauherr einen Vertrag geschlossen, prägt dieser wesentlich das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien.
Eine vorzeitige Vertragsbeendigung hat erhebliche Auswirkungen auf die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
Der Architekt kann nach dem Gesetz den Architektenvertrag nur dann durch Kündigung vorzeitig beendigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Haben Architekt und Bauherr einen Vertrag geschlossen, prägt dieser wesentlich das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien.
Eine vorzeitige Vertragsbeendigung hat erhebliche Auswirkungen auf die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
Der Architekt kann nach dem Gesetz den Architektenvertrag nur dann durch Kündigung vorzeitig beendigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Beispiel
(nach OLG Düsseldorf , Urt. v. 07.07.1994 - 5 U 236/93 -; OLGR Düsseldorf 1995, 18)
Ein Architekt hatte Planungsleistungen für ein städtisches Gebäude erbracht. Bei der Diskussion der Planung in seiner Anwesenheit in einer Bauausschußsitzung fielen seitens einiger Mitglieder des Ausschußes Ausdrücke wie "Kistenarchitektur", "Aussiedlerhof" und "Kolchose-Betrieb". Der Architekt kündigt daraufhin unter Berufung auf einen wichtigen Grund den Vertrag.
Das Gericht erkennt einen wichtigen Grund nicht an. Zwar müsse sich ein Architekt nicht beschimpfen lassen; bei ausschließlich negativ besetzten Ausdrücken wie den genannten sei auch grds. von einer Beschimpfung auszugehen. Andererseits sei auch die Situation, unter denen solche Ausdrücke gefallen seien, zu berücksichtigen. Hier seien die Ausdrücke in einer politisch besetzten Ausschußsitzung durch Mitglieder des Aussschußes verwendet worden. Ausschußsitzungen seien häufig auch Austragungsort politischer Auseinandersetzungen, geäußerte Standpunkte oft polemischer Natur. Man könne insoweit die Stadt nicht für jede dort gefallene Äußerung haftbar machen.
(nach OLG Düsseldorf , Urt. v. 07.07.1994 - 5 U 236/93 -; OLGR Düsseldorf 1995, 18)
Ein Architekt hatte Planungsleistungen für ein städtisches Gebäude erbracht. Bei der Diskussion der Planung in seiner Anwesenheit in einer Bauausschußsitzung fielen seitens einiger Mitglieder des Ausschußes Ausdrücke wie "Kistenarchitektur", "Aussiedlerhof" und "Kolchose-Betrieb". Der Architekt kündigt daraufhin unter Berufung auf einen wichtigen Grund den Vertrag.
Das Gericht erkennt einen wichtigen Grund nicht an. Zwar müsse sich ein Architekt nicht beschimpfen lassen; bei ausschließlich negativ besetzten Ausdrücken wie den genannten sei auch grds. von einer Beschimpfung auszugehen. Andererseits sei auch die Situation, unter denen solche Ausdrücke gefallen seien, zu berücksichtigen. Hier seien die Ausdrücke in einer politisch besetzten Ausschußsitzung durch Mitglieder des Aussschußes verwendet worden. Ausschußsitzungen seien häufig auch Austragungsort politischer Auseinandersetzungen, geäußerte Standpunkte oft polemischer Natur. Man könne insoweit die Stadt nicht für jede dort gefallene Äußerung haftbar machen.
Hinweis
Kündigung und anschließende Verweigerung weiterer Leistungen greifen mit entscheidenen Rechtsfolgen in ein Vertragsverhältnis ein und können meist nicht wieder rückgängig gemacht werden; deshalb sollte eine Kündigung nie ohne ausreichende Abschätzung der Konsequenzen - möglichst nach anwaltlicher Beratung - erfolgen.
Kündigung und anschließende Verweigerung weiterer Leistungen greifen mit entscheidenen Rechtsfolgen in ein Vertragsverhältnis ein und können meist nicht wieder rückgängig gemacht werden; deshalb sollte eine Kündigung nie ohne ausreichende Abschätzung der Konsequenzen - möglichst nach anwaltlicher Beratung - erfolgen.
Verweise
Vertrag / vorzeitige Vertragsbeendigung / Kündigung mit wi. Grund Architekt
Vertrag
Vertrag / vorzeitige Vertragsbeendigung
Vertrag / vorzeitige Vertragsbeendigung / Kündigung mit wi. Grund Architekt
Vertrag
Vertrag / vorzeitige Vertragsbeendigung
Kontakt
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Kanzlei:
Rechtsanwälte Reuter Grüttner Schenck






