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| 1998-02-16 | |
| Art | Realisierungswettbewerb |
| Ort des Wettbewerbs | Aachen |
| Wettbewerbstyp | Begrenzt offener einstufiger Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren |
| Zulassungsbereich | Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) |
| Auslober | Oberbürgermeister der Stadt Aachen, vertreten durch das Hochbauamt der Stadt Aachen: Dauvermann-Abel, M. Klasen. Wettbewerbsorgenisation: afa architektur fabrik aachen |
| Teilnehmer | Zugelassen sind natürliche Personen, die in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ihren Wohn- oder Geschäftssitz haben und nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin/Architekt, Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt berechtigt sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geschützt ist, erfüllt die Anforderungen als Architekt/-in, wer über einDiplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384 EWG betr. Architekt/-innen gewährleistet ist, als Landschaftsarchitekt/-in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48 EWG betr. Landschaftsarchitekt/-innen gewährleistet ist. Landschaftsarchitekt/-innen sind nur in Arbeitsgemeinschaft mit Architekt/-innen teilnahmeberechtigt. Bei Arbeitsgemeinschaften muß jedes Mitglied teilnahmebrechrigt sein: Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung und der Vorbereitung der Auslobung beteiligt waren, dürfen nicht am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluß sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.Juristische Personen, die im genannten Zulassungsbereich ihren Geschäftssitz haben, sind teilnahmeberechtigt, wenn zum satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und der oder die Verfasser/-innnen der Wettbewerbsarbeit sowie der/die zu benennende bevollmächtigte Vertreter/-in die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.Wegen der ideenhaften städtebaulichen Gesamtlösung und der Planung von öffentlichen Grün-, Park- und Schulhofanlagen wird die Zusammenarbeit mit einem/er Landschaftsarchitekten/architektin empfohlen.Die Teilnehmer/-innenzahl beträgt mindestens 25, hiervon werden 8 Büros durch den Auslober benannt. Die bereits ausgewählten Teilnehmer/-innen sind: Auer & Weber, München; Behnisch & Behnisch, Stuttgert; Fritsch und Tschaidse, München; Kasper und Klever, Aachen; Mahler – Günster – Fuchs, Stuttgart; Parade-Reese, Düsseldorf; Schuster Architekten, Düsseldorf sowie Schweger und Partner, Hamburg. Die restlichen Bewerber/-innen und Nachrücker/-innen werden per Losverfahren ermittelt. |
| Preise | 48 000; 38 000; 29 000; 23 000; 14 000 DM. Ankäufe: 4 zu je 10 000 DM |
| Unterlagen | Die Bewerbung zum Losverfahren ist mit genauer Anschrift, Fax- und Telefonnummer an die afa architektur fabrik aachen, Königstraße 31, 52064 Aachen, unter dem Stichwort „Gesamtschule Moltkebahnhof“ auf dem Umschlag zu richten. Sie muß folgende Angaben in deutscher Sprache beinhalten: Formlose Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren, eine formlose, verbindliche Teilnahmeerklärung für den Fall der Auslosung, Angabe des Geschäftssitzes mit Anschrift, Telefon und Fax-Nummer, Unterlagen zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden keine Auslobungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Bei Arbeitsgemeinschaften muß jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Jeder Bewerber sowie Büro- und Arbeitsgemeinschaften (auch wenn sie an mehreren Orten und Ländern vertreten sind) dürfen nur eine Bewerbung einreichen, andernfalls werden die Bewerbungen ausgeschlossen. |
| Termine | Bewerbungssschluß: 31.10.1997. Auswahl der Teilnehmer: 5.11.1997. Unterlagen: 7.11.1997. Kolloquium: 28.11.1997. Abgabetermin Arbeiten: 16.2.1998. Abgabetermin Modell: 27.2.1998. Preisgericht: 27.3.1998 |






