Baum ab, Wiese platt, Haus weg
Zur geplanten Novelle des Baugesetzbuches
Baum ab, Wiese platt, Haus weg
Zur geplanten Novelle des Baugesetzbuches
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die Novelle des Baugesetzbuches verabschiedet. Die Neufassung soll laut Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) den Wohnungsbau priorisieren. Umwelt- und Denkmalschutz drohen auf der Strecke zu bleiben.
Offensichtlich ist der hochumstrittene Bauturbo – mit dem die Bundesregierung den Wohnungsneubau in die Gänge bekommen wollte– trotz aller Befreiungen von Schutzrechten für Natur und Städtebau bisher nicht nach Wunsch gestartet. Die Hoffnung von Bauministerin Verena Hubertz (SPD) trog, dass die Gemeinden begeistert zugreifen, ohne Bebauungsplan „nachverdichten, aufstocken, erweitern und umnutzen“ wollen – ohne dass Gesetze und Bürgermitsprache die Projekte ausbremsen. Aber Kommunalpolitiker*innen sind sehr nahe an den Wähler*innen und wissen, dass diese nicht einfach ihre Rechte verzichten wollen. Auch wurde der „Bauturbo“ erst Anfang Oktober 2025 vom Bundestag beschlossen. Es ist also bisher noch viel zu wenig Zeit vergangen, um seine Wirkung zu prüfen.
Statt aber abzuwarten, wie es guter Brauch der Gesetzgebung ist, will das Bundeskabinett nun das „Baugesetz-Upgrade“ vom Bundestag beschließen lassen. Wobei wohl auch hier gilt, dass offenbar keine als Liberalisierung und Effizienzsteigerung behauptete deutsche Gesetzgebung mehr ohne peinsame Schein-Anglizismen auskommt ...
Das „Upgrade“ ist eigentlich ein „Downgrade“. Es soll den Wohnungsbau in Gebieten mit „angespannten Wohnungsmärkten“ als „überragendes öffentliches Interesse“ rechtlich priorisieren in der Abwägung zu fast allen anderen Interessen. Angespannt ist der Wohnungsmarkt inzwischen in fast allen Groß- und vielen Mittelstädten Deutschlands, oft schon in den Kleinstädten in ihrem weiteren Umfeld. Die neuen Regeln würden also faktisch flächendeckende Wirkungskraft haben.
Eingeschränkt werden sollen vor allem das bürgerliche Eigentumsrecht – seit der Französischen Revolution eines der Fundamente moderner westlich-kapitalistischer Gesellschaften – sowie der von Bürger*innen und Initiativen oft in mühsamem Kampf erfochtene Umwelt- und der Denkmalschutz. Die Kommunen sollen nach den neuen Plänen künftig mit Vorwegmaßnahmen und sogar einfacheren Enteignungen mehr Möglichkeiten erhalten, Eigentümer*innen zu zwingen, leer stehende oder dem Verfall überlassene Wohnhäuser zu bevölkern und die Bausubstanz zu sanieren.
Statt aber abzuwarten, wie es guter Brauch der Gesetzgebung ist, will das Bundeskabinett nun das „Baugesetz-Upgrade“ vom Bundestag beschließen lassen. Wobei wohl auch hier gilt, dass offenbar keine als Liberalisierung und Effizienzsteigerung behauptete deutsche Gesetzgebung mehr ohne peinsame Schein-Anglizismen auskommt ...
Das „Upgrade“ ist eigentlich ein „Downgrade“. Es soll den Wohnungsbau in Gebieten mit „angespannten Wohnungsmärkten“ als „überragendes öffentliches Interesse“ rechtlich priorisieren in der Abwägung zu fast allen anderen Interessen. Angespannt ist der Wohnungsmarkt inzwischen in fast allen Groß- und vielen Mittelstädten Deutschlands, oft schon in den Kleinstädten in ihrem weiteren Umfeld. Die neuen Regeln würden also faktisch flächendeckende Wirkungskraft haben.
Eingeschränkt werden sollen vor allem das bürgerliche Eigentumsrecht – seit der Französischen Revolution eines der Fundamente moderner westlich-kapitalistischer Gesellschaften – sowie der von Bürger*innen und Initiativen oft in mühsamem Kampf erfochtene Umwelt- und der Denkmalschutz. Die Kommunen sollen nach den neuen Plänen künftig mit Vorwegmaßnahmen und sogar einfacheren Enteignungen mehr Möglichkeiten erhalten, Eigentümer*innen zu zwingen, leer stehende oder dem Verfall überlassene Wohnhäuser zu bevölkern und die Bausubstanz zu sanieren.
Einem solchen, in der Fachwelt seit Jahrzehnten geforderten Gesetz wäre breiter Applaus eigentlich sicher ...Nikolaus Bernau
Einem solchen, in der Fachwelt seit Jahrzehnten geforderten Gesetz wäre breiter Applaus an sich sicher – einmal abgesehen von den Haus- und Grundbesitzervereinen oder den Ultraliberalen in Union, FDP und AfD. Zumal gerade in der Ertüchtigung des Bestands, im Um- und Ausbau eine der größten und klimaschonendsten Möglichkeiten für das Schaffen neuen Wohnraums gesehen wird.
Allerdings: Der Bund bürdet die Durchsetzung der neuen Regeln wieder einmal den Kommunen auf, ohne sie für das notwendige neue Personal zu entschädigen. Dazu kommen die erheblichen Verfassungsvorbehalte gegenüber jedem Eingriff in das Eigentumsverfügungsrecht. Es drohen endlose Prozessketten. Angesichts der katastrophalen und von Bund und den Landesregierungen immer weiter angeheizten Finanznot der Kommunen ist zu ahnen, dass die neuen Möglichkeiten genau das bleiben: Möglichkeiten.
Anders im Umwelt- und Denkmalschutz. Sie sind oft schon seit Jahrzehnten Lieblingsfeinde von radikalen Marktwirtschaftler*innen und von Kritiker*innen bürgerlicher Mitsprache in Staatsangelegenheiten. Jetzt sollen sie noch weiter eingeschränkt werden können. Der seit der Föderalismusreform 2006 alleine für den Umweltschutz zuständige Bund will nun die Gemeinden ermächtigen, den Naturschutz im Zweifelsfall hintenan zu stellen. Der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, sagte: Nun herrsche statt der „Kreuzkröten“ wieder „der gesunde Menschenverstand, wo dringend benötigte Wohnungen gebaut werden“.
Nun ja ... Der Homo Sapiens treibt trotz besseren Wissens bekanntlich den Klimawandel und das Artensterben voran, nimmt die Verwüstung ganzer Regionen in Kauf, den durch Dürre und Überverbrauch drohenden Wassermangel selbst im wasserreichen Mitteleuropa. Und die aktuelle Wohnungsnot ist direkte Folge wohnungspolitischer Entscheidungen der letzten Jahrzehnte, die vor allem darauf hinausliefen, „den Markt“ als Regulator zu idealisieren. Angesichts der Ergebnisse mag man am „gesunden Menschenverstand“ als alleiniger Leitlinie in Ökologie- und Wohnungspolitik durchaus zweifeln.
Allerdings: Der Bund bürdet die Durchsetzung der neuen Regeln wieder einmal den Kommunen auf, ohne sie für das notwendige neue Personal zu entschädigen. Dazu kommen die erheblichen Verfassungsvorbehalte gegenüber jedem Eingriff in das Eigentumsverfügungsrecht. Es drohen endlose Prozessketten. Angesichts der katastrophalen und von Bund und den Landesregierungen immer weiter angeheizten Finanznot der Kommunen ist zu ahnen, dass die neuen Möglichkeiten genau das bleiben: Möglichkeiten.
Anders im Umwelt- und Denkmalschutz. Sie sind oft schon seit Jahrzehnten Lieblingsfeinde von radikalen Marktwirtschaftler*innen und von Kritiker*innen bürgerlicher Mitsprache in Staatsangelegenheiten. Jetzt sollen sie noch weiter eingeschränkt werden können. Der seit der Föderalismusreform 2006 alleine für den Umweltschutz zuständige Bund will nun die Gemeinden ermächtigen, den Naturschutz im Zweifelsfall hintenan zu stellen. Der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, sagte: Nun herrsche statt der „Kreuzkröten“ wieder „der gesunde Menschenverstand, wo dringend benötigte Wohnungen gebaut werden“.
Nun ja ... Der Homo Sapiens treibt trotz besseren Wissens bekanntlich den Klimawandel und das Artensterben voran, nimmt die Verwüstung ganzer Regionen in Kauf, den durch Dürre und Überverbrauch drohenden Wassermangel selbst im wasserreichen Mitteleuropa. Und die aktuelle Wohnungsnot ist direkte Folge wohnungspolitischer Entscheidungen der letzten Jahrzehnte, die vor allem darauf hinausliefen, „den Markt“ als Regulator zu idealisieren. Angesichts der Ergebnisse mag man am „gesunden Menschenverstand“ als alleiniger Leitlinie in Ökologie- und Wohnungspolitik durchaus zweifeln.
Es droht folgendes Szenario: Jahrhundertealte Bäume fällen, ökologisch kostbare Wiesen plattbetonieren, kostbare Häuser abreißen – ist alles drin!Nikolaus Bernau
Die Kreuzkröte ist immerhin ein Anzeichen dafür, dass in dem von ihr bewohnten Lebensraum die Menschen noch nicht alles kaputt gemacht haben. Sie hat übrigens auch ein Eigenrecht auf Existenz. Politiker wie Luczak übersehen in ihrem platten Populismus gerne, dass der Mensch nur mit der Natur leben kann – und nicht gegen sie. Eine abgegrabene Wiese, ein uralter Baum, ein trockengelegtes Moor oder eben die Kröte können nicht einfach mal so ersetzt werden.
Ähnlich fatal sind die geplanten Einschränkungen des Denkmalschutzes. Er unterliegt Länderrecht und wird in einigen von CDU und SPD regierten Ländern bereits massiv zurückgefahren. Dort sind inzwischen selbst hervorragend gestaltete Altbauten gefährdet. Ein Haus mit vier hohen alten Geschossen droht da jedem Bauantrag zu unterliegen, der sechs oder sieben Geschosse in etwa der gleichen Kubatur verspricht – mit knapperen Raumhöhen und auf Ausbeutung ausgerichteten Grundrissen. So entstehen „Studios“ mit Mini-Bad und Mini-Küche, aber mit Mietpreisen von gerne 30 Euro pro Quadratmeter kalt. Mietpreise, die sich beim nächsten Mietspiegel auch auf die Mieten in der Umgebung auswirken.
Dass das alte Haus nicht nur als verbaute „graue Energie“ per se energie- und umweltpolitisch schützenswert ist, sondern auch seiner wohlproportionierten Fassaden, der Stadtgeschichte, der Konstruktion und des Städtebaus wegen – und zwar für die gesamte Gesellschaft und ihre Suche nach gemeinsamen Identitätsankern! – das wird in diesem Downgrade des Denkmalschutzes wieder einmal völlig ignoriert.
Nach aller bisherigen Erfahrung etwa in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder auch Berlin droht also folgendes Szenario: Jahrhundertealte Bäume fällen, ökologisch kostbare Wiesen und Distanzräume plattbetonieren, kostbare Häuser auch aus der Gründerzeit und selbstverständlich der Nachkriegszeit abreißen – ist alles drin! Hauptsache, es kommen neue Wohnungen zu egal welchem Mietpreis auf das Gelände. Und später trauern wir dann in Bildbänden und Freilichtmuseen um jene vielfältigen Städte und Landschaften, die wir selbst zerstört haben.
Ähnlich fatal sind die geplanten Einschränkungen des Denkmalschutzes. Er unterliegt Länderrecht und wird in einigen von CDU und SPD regierten Ländern bereits massiv zurückgefahren. Dort sind inzwischen selbst hervorragend gestaltete Altbauten gefährdet. Ein Haus mit vier hohen alten Geschossen droht da jedem Bauantrag zu unterliegen, der sechs oder sieben Geschosse in etwa der gleichen Kubatur verspricht – mit knapperen Raumhöhen und auf Ausbeutung ausgerichteten Grundrissen. So entstehen „Studios“ mit Mini-Bad und Mini-Küche, aber mit Mietpreisen von gerne 30 Euro pro Quadratmeter kalt. Mietpreise, die sich beim nächsten Mietspiegel auch auf die Mieten in der Umgebung auswirken.
Dass das alte Haus nicht nur als verbaute „graue Energie“ per se energie- und umweltpolitisch schützenswert ist, sondern auch seiner wohlproportionierten Fassaden, der Stadtgeschichte, der Konstruktion und des Städtebaus wegen – und zwar für die gesamte Gesellschaft und ihre Suche nach gemeinsamen Identitätsankern! – das wird in diesem Downgrade des Denkmalschutzes wieder einmal völlig ignoriert.
Nach aller bisherigen Erfahrung etwa in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder auch Berlin droht also folgendes Szenario: Jahrhundertealte Bäume fällen, ökologisch kostbare Wiesen und Distanzräume plattbetonieren, kostbare Häuser auch aus der Gründerzeit und selbstverständlich der Nachkriegszeit abreißen – ist alles drin! Hauptsache, es kommen neue Wohnungen zu egal welchem Mietpreis auf das Gelände. Und später trauern wir dann in Bildbänden und Freilichtmuseen um jene vielfältigen Städte und Landschaften, die wir selbst zerstört haben.




