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Spiegelbild mit Eigenheiten
Bildungshaus von Bez+Kock in Rottenburg am Neckar
Ferien im Paarhof
Sanierung in Südtirol von raumdrei architekten
Endlich verdichtet Sportanlage in Porto von Domitianus Arquitetura
Waschhaus als Gästezimmer Umbau und Sanierung von Degelo Architekten in Münchenstein
Viele Fragen in der Spirale Museum in Haikou von MAD WBS 70 weich umhüllt Sanierung eines Freizeittreffs in Leipzig von KO/OK Im Zeichen des Ziegelsteins Serpentine Pavilion von LANZA Atelier
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im heutigen Geschäftsverkehr werden oftmals sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet.
Nach den Grundsätzen von Gesetz und Rechtsprechung ist das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu prüfen. Sind Vertragsbestimmungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu qualifizieren, so sind sie auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.
Ist der Architekt Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so ist deren Wirksamkeit allein zu seinen Lasten zu prüfen. Ist der Bauherrr Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so ist deren Wirksamkeit allein zu seinen Lasten zu prüfen.






