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Bürgerlich, festlich, fertig
Zur Sanierung und Erweiterung der Bühnen Köln
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Nachbarschaftszentrum in Évry-Courcouronnes von HEMAA
60er neu ausgebaut
Wohnungsumbau von Mimeus Architettura im Trentino
Neues Leben für alte Schulen
BAUNETZWOCHE#697
Kolonnaden zwischen Banyanbäumen
Kulturzentrum in Guangzhou von Vector Architects
Erstmals nach Belgien
Erich-Mendelsohn-Preis 2026 für Backstein-Architektur vergeben
Canyon in Innsbruck
Multifunktionales Stadtquartier von Pichler & Traupmann Architekten
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im heutigen Geschäftsverkehr werden oftmals sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet.
Nach den Grundsätzen von Gesetz und Rechtsprechung ist das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu prüfen. Sind Vertragsbestimmungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu qualifizieren, so sind sie auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.
Ist der Architekt Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so ist deren Wirksamkeit allein zu seinen Lasten zu prüfen. Ist der Bauherrr Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so ist deren Wirksamkeit allein zu seinen Lasten zu prüfen.






