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Wettbewerbsentscheidung am Berliner Molkenmarkt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im heutigen Geschäftsverkehr werden oftmals sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet.
Nach den Grundsätzen von Gesetz und Rechtsprechung ist das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu prüfen. Sind Vertragsbestimmungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu qualifizieren, so sind sie auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.
Ist der Architekt Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so ist deren Wirksamkeit allein zu seinen Lasten zu prüfen. Ist der Bauherrr Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so ist deren Wirksamkeit allein zu seinen Lasten zu prüfen.






