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Eindeutig zeitgenössisch
Kreativquartier von MVRDV und &MICA in Potsdam
Ersatz mit Schindelkleid
Schulerweiterung im Kanton Zug von Gut Deubelbeiss Nill
Freiräume in Berlin und Brandenburg Erstmals Landschaftsarchitektur-Preis vergeben Filmtipp: The World in a Square Bêka und Lemoine besuchen Superkilen Quartiersmitte in Schwarzweiß Gemeindezentrum in Dornbirn von Cukrowicz Nachbaur Architekten
Lernräume statt Buchhaltung Bibliothekssanierung in Kalifornien von Miller Hull
Make-Up für Madrid
Wohngebäude von BURR
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Bauherr
Die Frage, ob und inwieweit einzelne Vereinbarungen in Verträgen wirksam sind, richtet sich u.a. nach den §§ 305 FF BGB n.F. (früher: AGB-Gesetz) (s.a. Allgemeine Geschäftsbedingungen Grundsätzliches). Werden vom Bauherrn Vertragsklauseln verwendet, so unterfallen diese grds. einer Prüfung durch die §§ 305 ff BGB.






