- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Dorftreff unter den Banyans
Umbau in Zhongxin von Atelier XÜK
16 Cluster am Ammersee
Schule in Herrsching von schürmann dettinger architekten
Wie weiter mit der Bauwende?
Transformationsbarometer Bauwirtschaft veröffentlicht
Freiräume für Berlin
BAUNETZWOCHE#694
Des Apothekers rechte Hand
Berufsschule in Münster von Schnoklake Betz Dömer Architekten
Unabhängig bleiben
Architekturkooperative zur Datensouveränität gegründet
Buchtipp: Saudi Modern
Jeddah in Transition 1938–1964
Bauherr
Die Frage, ob und inwieweit einzelne Vereinbarungen in Verträgen wirksam sind, richtet sich u.a. nach den §§ 305 FF BGB n.F. (früher: AGB-Gesetz) (s.a. Allgemeine Geschäftsbedingungen Grundsätzliches). Werden vom Bauherrn Vertragsklauseln verwendet, so unterfallen diese grds. einer Prüfung durch die §§ 305 ff BGB.






