- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Spitze an der Spitze
Wohnhochhaus in Rotterdam von KCAP
Holzschatulle mit Zeltdach
Reithalle in der Bretagne von K Architectures
Kollaborativ kochen im Quartier
Wohngebäude in Münster von MS Plus
Buchtipp: Kernkraftwerke
Potenziale eines unbequemen Erbes
Heimelige Frohalp
Genossenschaftliches Wohnen in Zürich von Zimmermann Sutter Architekten
Studieren in der Shoppingmeile
Kaufhaus-Umbau in Den Haag von LIAG und Sweco
Hydraulisches System in Saragossa
Parkgestaltung von Hector Fernandez Elorza
Architekt
Die Frage, ob und inwieweit einzelne Vereinbarungen in Verträgen wirksam sind, richtet sich u.a. nach den §§ 305 ff BGB n.F. (früher: AGB-Gesetz) (s. Allgemeine Geschäftsbedingungen Grundsätzliches). Auch die von Architekten verwandten Vertragsklauseln, insb. AVA`s sind grds. Allgemeine Geschäftsbedingen und unterfallen somit einer Prüfung durch die §§ 305 ff BGB.
Zu beachten ist, dass der Bauherr sich nicht auf eine etwaige Unwirksamkeit der Klauseln nach den §§ 305 ff BGB berufen kann, die er selber gestellt hat.






