- Weitere Angebote:
- Architekturforum Livingwood
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Eingeflochten in Jena
Bibliothek und Bürgerzentrum von pbr Planungsbüro Rohling
Ein Y mit roter Rüstung
Gemeinschaftspavillon bei Sydney von Sam Crawford Architects
Klimakomfortinsel Wilhelm-Leuschner-Platz
Atelier Loidl gewinnt in Leipzig
Kleider machen Häuser
Fünfzehn Bauten mit textiler Anmutung
Skaten, Rutschen, Klettern, Laufen
Kunstparcours in Berlin
175 Meter hohe Kugelbahn
Büroturm in Turin von Studio Fuksas
Museum im Priestergewand
Konkrét Stúdió und TSPC in Ungarn
Architekt
Die Frage, ob und inwieweit einzelne Vereinbarungen in Verträgen wirksam sind, richtet sich u.a. nach den §§ 305 ff BGB n.F. (früher: AGB-Gesetz) (s. Allgemeine Geschäftsbedingungen Grundsätzliches). Auch die von Architekten verwandten Vertragsklauseln, insb. AVA`s sind grds. Allgemeine Geschäftsbedingen und unterfallen somit einer Prüfung durch die §§ 305 ff BGB.
Zu beachten ist, dass der Bauherr sich nicht auf eine etwaige Unwirksamkeit der Klauseln nach den §§ 305 ff BGB berufen kann, die er selber gestellt hat.