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Ebenerdig vor dem Hang
Förderwerkstatt in Odemira von Filipe Xavier Oliveira
Polizeikioske fürs Konsulat
Wachcontainer in Leipzig von Büro Voigt
Labyrinthisches Raster
Einfamilienhaus bei Brüssel von Objekt Architecten
Filmtipp: Hört auf zu bauen!
Drei Dokumentationen zu Wohnungsnot und Klimakrise
Sechzehn mal Vielfalt
Bundesweiter Tag der Architektur 2025
Endlich Architektur fürs Abwasser
Kläranlage in Arklow von Clancy Moore architects
Gedenken an Thomas Sankara
Mausoleum in Ouagadougou von Kéré Architecture
nach Vertragsbeendigung HOAI 2009 / 2013
§ 7 HOAI 2009/2013 erfaßt Honorarvereinbarungen zwischen Architekt und Auftraggeber bzgl. Grundleistungen. Nach der Rechtsprechung zur alten HOAI 1996 § 4 erstreckt sich der Geltungsbereich des § 7 HOAI nicht auf Vereinbarungen nach Beendigung der Architektentätigkeit; diese Rechtsprechung wird fortgelten.
Urteile zur alten HOAI 1996 unter "nach Vertragbeendigung HOAI 1996"
Siehe im Überblick zur vorzeitige Vertragsbeendigung.