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Spiegelbild mit Eigenheiten
Bildungshaus von Bez+Kock in Rottenburg am Neckar
Ferien im Paarhof
Sanierung in Südtirol von raumdrei architekten
Endlich verdichtet Sportanlage in Porto von Domitianus Arquitetura
Waschhaus als Gästezimmer Umbau und Sanierung von Degelo Architekten in Münchenstein
Viele Fragen in der Spirale Museum in Haikou von MAD WBS 70 weich umhüllt Sanierung eines Freizeittreffs in Leipzig von KO/OK Im Zeichen des Ziegelsteins Serpentine Pavilion von LANZA Atelier
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nach Vertragsbeendigung HOAI 1996
§ 4 HOAI erfaßt Honorarvereinbarungen zwischen Architekt und Auftraggeber insb. bzgl. Grundleistungen. Nach der Rechtsprechung erstreckt sich der Geltungsbereich des § 4 HOAI nicht auf Vereinbarungen nach Beendigung der Architektentätigkeit.
Siehe im Überblick zur vorzeitige Vertragsbeendigung.






