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Rückeroberung des Flussufers
Stadtquartier in Bydgoszcz von BBGK
Leise Landmarke
Leuchtturm am Genfer See von Bureau
Holz-Origami im Klettgau
Mehrzweckhalle von D’Aloisio Architekten
Opposite Office, Maximilian Hartinger, Saatschaller
Weißenhof-Architekturförderpreis vergeben
Präpositionen der Zugänglichkeit
Ausstellung von Mischa Kuball in Dortmund
Noblesse in der La Fayette
Data architectes und Think Tank architecture in Paris
Staatsoper am Baakenhafen
Wettbewerb in Hamburg entschieden
nach Vertragsbeendigung HOAI 1996
§ 4 HOAI erfaßt Honorarvereinbarungen zwischen Architekt und Auftraggeber insb. bzgl. Grundleistungen. Nach der Rechtsprechung erstreckt sich der Geltungsbereich des § 4 HOAI nicht auf Vereinbarungen nach Beendigung der Architektentätigkeit.
Siehe im Überblick zur vorzeitige Vertragsbeendigung.






