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Rückeroberung des Flussufers
Stadtquartier in Bydgoszcz von BBGK
Leise Landmarke
Leuchtturm am Genfer See von Bureau
Holz-Origami im Klettgau
Mehrzweckhalle von D’Aloisio Architekten
Opposite Office, Maximilian Hartinger, Saatschaller
Weißenhof-Architekturförderpreis vergeben
Präpositionen der Zugänglichkeit
Ausstellung von Mischa Kuball in Dortmund
Noblesse in der La Fayette
Data architectes und Think Tank architecture in Paris
Staatsoper am Baakenhafen
Wettbewerb in Hamburg entschieden
nach Vertragsbeendigung HOAI 2009 / 2013
§ 7 HOAI 2009/2013 erfaßt Honorarvereinbarungen zwischen Architekt und Auftraggeber bzgl. Grundleistungen. Nach der Rechtsprechung zur alten HOAI 1996 § 4 erstreckt sich der Geltungsbereich des § 7 HOAI nicht auf Vereinbarungen nach Beendigung der Architektentätigkeit; diese Rechtsprechung wird fortgelten.
Urteile zur alten HOAI 1996 unter "nach Vertragbeendigung HOAI 1996"
Siehe im Überblick zur vorzeitige Vertragsbeendigung.
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26.09.2012 Mindestpreischarakter der HOAI gilt nicht mehr nach Auftragsbeendigungmehr |






