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Haus der vielen Nutzungen
Geförderter Wohnungsbau in Wien von DTFLR und PLOV
Mediathek, Wohnen, Studierendenheim
Stadtbaustein in Paris von LA Architectures und atelier Régis Roudil
Atelier mit Ausblick
Esteras Perrote im argentinischen Punilla-Tal
Teich für Vitra Bureau Bas Smets in Weil am Rhein
Vernünftig verdichtet im Münchner Westend Aufstockung und Sanierung von zillerplus Erweiterung mit Leichtigkeit Primarschule im Kanton Solothurn von Haller Gut Architekten Internationaler Hochhaus Preis 2026/27 30 Projekte nominiert
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Ausnahmefall gem. 7 IV HOAI 2009 / 2013
Urteile zur HOAI 1996 siehe unter Ausnahmefall § 4 III HOAI 1996
§ 7 IV HOAI 2009/13 lässt eine Überschreitung der festgesetzten Höchstsätze bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen zu. Eine höchstsatzüberschreitende Honorarvereinbarung muß schriftlich und - nach BGH zur HOAI 1996 - auch bei Auftragserteilung erfolgen, ansonsten ist sie unwirksam.






