- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Dachgärten zwischen Flussaue und Stadtrand
Bildungsensemble in Straßburg von feld72 mit MW Architectes
Burgblick und Pinienduft
Sozialer Wohnungsbau in Castelldefels von Carles Enrich Studio
Holzhülle fürs Korn
Getreidelager auf der Schwäbischen Alb von a+r Architekten
Von Tarnung bis Statement
21 grüne Fassaden zum St. Patrick’s Day
Postmoderne Saat der guten Gestaltung
Bürobau in Kastilien-La Mancha von Impepinable Studio
Dreizügig in Rosa
Schulerweiterung in Münster von Heupel
Von Sirenen bis Saiten
Umbau zum Stadtteilzentrum in Gent von ATAMA
Ausnahmefall gem. 7 IV HOAI 2009 / 2013
Urteile zur HOAI 1996 siehe unter Ausnahmefall § 4 III HOAI 1996
§ 7 IV HOAI 2009/13 lässt eine Überschreitung der festgesetzten Höchstsätze bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen zu. Eine höchstsatzüberschreitende Honorarvereinbarung muß schriftlich und - nach BGH zur HOAI 1996 - auch bei Auftragserteilung erfolgen, ansonsten ist sie unwirksam.






