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Höhlenartig in Beton
Ingenieurhochschule in Besançon von Dominique Coulon & Associés
Auf Stelzen laufen
Spiel- und Lernzentrum in Berlin von Kersten Kopp Architekten
Aus eins mach drei
Wohnhausumbau von AMASA Estudio in Mexiko-Stadt
Flanieren statt parken
Freiraumgestaltung in Olvera von Estudio ACTA
Zukunft findet Stadt
Veranstaltungsreihe in München
Gastraum statt Kegelbahn
Umbau und Erweiterung in Niedergösgen von Schneider & Schneider Architekten
Putzige Symmetrie
Wohnungsbau auf Mallorca von Alventosa Morell und Joan J. Fortuny
Ausnahmefall gem. § 4 III HOAI 1996
§ 4 III HOAI lässt eine Überschreitung der festgesetzten Höchstsätze bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen zu. Eine höchstsatzüberschreitende Honorarvereinbarung muß schriftlich und - nach BGH - auch bei Auftragserteilung erfolgen, ansonsten ist sie unwirksam.






