- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Fetzige Feuerwehr Vetzan
Lukas Wielander, Martin Trebo und Martin Egger in Südtirol
Rübenauer Chalet
Umbau im Erzgebirge von Meyer-Grohbrügge
Klug verkleinert
Einfamilienhaus in Unterfranken von ToB. Studio
Buchtipp: How Modern
Biographies of Architecture in China 1949-1979
Kössener Kreuzelstich
Schule mit Kindergarten in Tirol von Pedevilla und gbd
Bretonische Beschaulichkeit
Kulturzentrum von AGA Architectes Associés
Nischen für den Karlsplatz
Café in Wien von PPAG architects
Ausnahmefall gem. § 4 III HOAI 1996
§ 4 III HOAI lässt eine Überschreitung der festgesetzten Höchstsätze bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen zu. Eine höchstsatzüberschreitende Honorarvereinbarung muß schriftlich und - nach BGH - auch bei Auftragserteilung erfolgen, ansonsten ist sie unwirksam.






