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Lph 6, 7 Fehler bei der Vergabe
In den Leistungsphasen 6 und 7 schuldet der Architekt eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe. Fehlerquellen verbergen sich schon bei der Massenermittlung sowie bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen. Nach der Einholung und Prüfung von (mehreren) Angeboten ist insbesondere die Vorbereitung der Vertragsbedingungen haftungsträchtig.
Vgl. im übrigen zur Abgrenzung der Architektenhaftung zur Haftung weiterer Baubeteiligter unter Haftung / weitere Beteiligte.






