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Vorbereitung der Vertragsunterlagen
Im Rahmen der Vergabe hat der Architekt bei der Vorbereitung der Vertragsunterlagen mitzuwirken. Hierbei ist dem Architekten allerdings zu empfehlen, dass er, soweit es nicht um technische Fragen geht, sich bei der Gestaltung der Bauverträge äußerst zurückhalten sollte.
Im Einzelfall ist dem Architekten anzuraten, dem Bauherrn die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zu empfehlen.






