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Höhlenartig in Beton
Ingenieurhochschule in Besançon von Dominique Coulon & Associés
Auf Stelzen laufen
Spiel- und Lernzentrum in Berlin von Kersten Kopp Architekten
Aus eins mach drei
Wohnhausumbau von AMASA Estudio in Mexiko-Stadt
Flanieren statt parken
Freiraumgestaltung in Olvera von Estudio ACTA
Zukunft findet Stadt
Veranstaltungsreihe in München
Gastraum statt Kegelbahn
Umbau und Erweiterung in Niedergösgen von Schneider & Schneider Architekten
Putzige Symmetrie
Wohnungsbau auf Mallorca von Alventosa Morell und Joan J. Fortuny
Ausschreibungsfehler
Der Architekt hat die Leistungsverzeichnisse sorgfältig aufzustellen. Der Architekt hat u.a. die Bauleistung im Leistungsverzeichnis so eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, daß alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. Der Architekt haftet bei unvollständiger oder unrichtiger Leistungsbeschreibung ebenso wie bei überflüssiger Ausschreibung.






