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Ein Schiff in den Alpen
Schule in Buchs von Carlos Martinez Architekten
Bundesstiftung Baukultur wird 20
Im Gespräch mit Reiner Nagel
Keine Gaudi mit Gaudí
Zur Weihe des Jesusturms der Sagrada Família in Barcelona
Buchtipp: Kirchenbauten Ein Archiv der Nachkriegsmoderne Fortsetzung in rotem Beton Museum in Südportugal von Spaceworkers Spitze Dächer in Bordeaux Wohnanlage von Atelier Cambium und OLGGA Klare Kante am Weißen Stein Wohnungsbau von Stefan Forster in Frankfurt am Main
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Ausschreibungsfehler
Der Architekt hat die Leistungsverzeichnisse sorgfältig aufzustellen. Der Architekt hat u.a. die Bauleistung im Leistungsverzeichnis so eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, daß alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. Der Architekt haftet bei unvollständiger oder unrichtiger Leistungsbeschreibung ebenso wie bei überflüssiger Ausschreibung.






