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Kammermusik in der Reitschule
Revitalisierung in Grafenegg von Maurer & Partner
Allerlei Pilaster und Gesimse
Bürobau in Bordeaux von it’s Architetcure
Suffizient in der Gärtnerei Mehrfamilienhaus in Radolfzell von siedlungswerkstatt
Visitenkarte für den Gartenbau Firmenzentrale in Odense von BIG
Viele unter einem Dach Wohnhausumbau von c/o now in der Uckermark Fenster auf in New York City sauerbruch hutton und Studio Gang bauen German House um Neues aus dem Knastquartier Wohnhochhaus in Amsterdam von OMA
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Ausschreibungsfehler
Der Architekt hat die Leistungsverzeichnisse sorgfältig aufzustellen. Der Architekt hat u.a. die Bauleistung im Leistungsverzeichnis so eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, daß alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. Der Architekt haftet bei unvollständiger oder unrichtiger Leistungsbeschreibung ebenso wie bei überflüssiger Ausschreibung.






