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Junggebliebene
BAUNETZWOCHE#698
Sportinternat wird Technisches Finanzamt
Umnutzung in Berlin von NAK und W33
Mit dem Bleistift am Gate
Zum 90. Geburtstag von Volkwin Marg
Studieren mit Ausblick
Wohnheim in Paris von Vincent Lavergne Architecture Urbanisme + Atelier WOA
Neuzugang aus Holz und Lehm
Kindergarten und Tagesschule in Laupen von Kolabor
Buchtipp: Wohnliche Dämmschicht
Greenhouses. Studies on Type
Odd Fellows Zentrum
Wohnhaus in Basel von Morger Partner Architekten
Ausschreibungsfehler
Der Architekt hat die Leistungsverzeichnisse sorgfältig aufzustellen. Der Architekt hat u.a. die Bauleistung im Leistungsverzeichnis so eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, daß alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. Der Architekt haftet bei unvollständiger oder unrichtiger Leistungsbeschreibung ebenso wie bei überflüssiger Ausschreibung.






