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Vollständiger Bekanntmachungstext im EU-Amtsblatt

142842-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen – Freiraumplanerischer Wettbewerb Schillingpromenade
OJ S 42/2026 02/03/2026
Wettbewerbsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLand Berlin vertr. durch BA Mitte v. Berlin
E-MailZentraleVergabestelle@ba-mitte.berlin.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelFreiraumplanerischer Wettbewerb Schillingpromenade
BeschreibungNichtoffener, anonymer freiraumplanerischer Wettbewerb nach RPW (2013) für 10-12 Teilnehmende. Zur Bewerbung für die Teilnahme am Wettbewerb werden Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten aufgefordert. Für den Bereich der Schillingstraße zwischen Karl-Marx-Allee und Holzmarktstraße soll eine höhere Aufenthaltsqualität und eine allgemeine Aufwertung erzielt werden, die der ursprünglichen und neuen Bedeutung der Straße gerecht wird. Zeitgemäße Anforderungen an Klimaschutz und Klimaanpassung, Regenwasserversickerung, Verkehr und Nutzung müssen integriert werden. Im Rahmen des Wettbewerbs soll auch das Potential einer Neuordnung des Straßenraums der Schillingstraße untersucht werden. Erhaltungsrechtliche Belange an die städtebauliche Eigenart müssen berücksichtigt werden. Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet. Die Reihenfolge stellt keine Wichtung der Kriterien dar: Entwurfsidee/Leitgedanke; Gestalterische Qualität; Berücksichtigung und Weiterentwicklung des Bestands; Funktionale Qualität; Umweltqualität / Klimagerechtigkeit; Realisierbarkeit; Wirtschaftlichkeit. Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe. Da die Umsetzung der Baumaßnahmen zu unterschiedlichen Zeiten realisiert wird und die Maßnahmen aus verschiedenen Förderungen bzw. zu verschiedenen Zeitpunkten gefördert werden, ist das Wettbewerbsgebiet in verschiedene Teilbereiche unterteilt. Die Beauftragung erfolgt jeweils sobald und soweit die Finanzierung gesichert ist. Folgende verbindliche Auftragsversprechen können zum jetzigen Zeitpunkt gegeben werden: Teilbereich 1 und 3 (ca. 9.000 m2): Beauftragung für LP 1/2 bis mindestens LP 5, optional weitere LP; Teilbereich 4 (ca. 15.000 m2): Beauftragung für LP 1/2 bis mindestens LP 3, optional weitere LP; Teilbereich 2 (ca. 2.700 m2, private Grundeigentümer): Beauftragung für LP 1/2, optional weitere LP. Das Ziel ist in jedem Fall, die Umsetzung eines einheitlichen Konzeptes mit einheitlicher Handschrift für das gesamte Wettbewerbsgebiet (keine Aufteilung in Lose). Verhandlungsverfahren: Die Ausloberin beabsichtigt im Anschluss an den Planungswettbewerb zunächst nur mit dem 1. Preisträger zu verhandeln. Sollten der Beauftragung des 1. Preisträgers wichtige Gründe entgegenstehen, beispielsweise wenn trotz Verhandlungen das Honorarangebot nicht akzeptabel ist oder zentrale vertragliche Regelungen nicht akzeptiert werden, werden alle Preisträger zu Verhandlungen aufgefordert. In diesem Fall wird das Wettbewerbsergebnis (Qualität des Entwurfs) mit 50% gewichtet. Weitere Zuschlagskriterien wären in diesem Fall: Honorarangebot (20%) sowie weitere projektspezifische Zuschlagskriterien (30%). Das gesamte Wertungssystem inkl. Zuschlagskriterien für die Vergabe der Planungsleistungen wird den Preisträgern dann im nachgelagerten VgV- Verhandlungsverfahren mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verhandlung transparent zur Verfügung gestellt. Es ist beabsichtigt, den im Verhandlungsverfahren mit einem Zuschlag bedachten erfolgreichen Bieter, sofern dem keine wichtigen Gründe entgegenstehen, im Wege eines Stufenvertrages (mit optionalen Leistungsstufen) mit mindestens den o.g. Leistungen für die Planung der Freianlagen (§39 HOAI), getrennt nach Teilbereichen zu beauftragen. Die Anforderungen werden abschließend mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mitgeteilt. Die Honorierung soll grundsätzlich nach HOAI mit gegebenenfalls zu verhandelnden Zu- oder Abschlägen erfolgen. Es ist beabsichtigt, die Honorarzone IV Mindestsatz für Freianlagen zu vereinbaren. Vorläufige Grundlage des Honorars bilden die anrechenbaren Kosten auf Grundlage der geprüften Kostenermittlung aus dem Wettbewerb.
Kennung des Verfahrens10a3b0c8-5715-4127-84b0-9d54ebe321ea
Interne KennungStadt1_SCHILLING_fbT
VerfahrensartSonstiges zweistufiges Verfahren
Zentrale Elemente des VerfahrensPlanungswettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10178
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen1) Zum Zeitpunkt der Bewerbung (Frist für den Eingang der Interessenbekundung) sind mit der Interessenbekundung nur die Eigenerklärung sowie der Bewerberbogen (inkl. Erläuterungen zu den Referenzen) als Nachweis der Eignung einzureichen. Darüber hinausgehende Unterlagen werden im Rahmen der Eignungsprüfung zur Interessenbekundung nicht gefordert und nicht zur Eignungsprüfung berücksichtigt. Alle Nachweise sowie Unterlagen sind gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. 2) Alle Bewerbungen sind zwingend unter Benutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. 3) Nur die im Bewerberbogen genannten Referenzen werden einbezogen. Der bereitgestellte Bewerberbogen bezieht sich auf die Mindestzahl von Referenzen. Bei Nennung weiterer Referenzen ist der Bewerberbogen (Datei) ein weiteres Mal zu verwenden. 4) Änderungen im Bewerberbogen sind nicht zulässig. 5) Alle einzureichenden Unterlagen müssen in deutscher Sprache gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. 6) Sofern Bewerber-/Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe vorgesehen sind, ist die Eigenerklärung mehrfach auszufüllen. Bewerber-/Bietergemeinschaften: - Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass alle Beteiligten eine separate Eigenerklärung vorlegen - Sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages sind im Formblatt: IV 128 F (Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft) zu benennen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): - Eine separate Eigenerklärung ist vorzulegen; Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe): - für die Unterauftragnehmer muss keine separate Eigenerklärung beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben zum vorgesehen Umfang der zu vergebenden Leistungen machen und bestätigen, dass für den Unterauftragnehmer keine Ausschlussgründe gemäß §§123 und 124 vorliegen. 7) Fragen sind über die Vergabeplattform bis zum in der eVergabe angegebenen Datum an die Vergabestelle zu richten. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. 8) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Wettbewerbsregister abfrage durchführen. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/) veranlassen. 9) Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (s. Nr. 2.1.4 Allgemeine Informationen und Nr. 5.1.9 Eignungskriterien). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Bietergespräche werden. 10) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen, siehe Vergabeunterlagen. 11) Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV). 12) Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich. 13) Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (iTWOtender) in Textform eingereicht werden. 14) Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenVon der Teilnahme ausgeschlossen sind jene Personen, die unter die Teilnahmehindernisse laut § 4 Abs. 2 RPW 2013 fallen wie Personen, die unmittelbar an der Vorbereitung und Erstellung der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs beteiligt sind oder auf die Entscheidung des Preisgerichts Einfluss nehmen können. Gleiches gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenAusschlussgründe gemäß § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehm
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelFreiraumplanerischer Wettbewerb Schillingpromenade
BeschreibungNichtoffener, anonymer freiraumplanerischer Wettbewerb nach RPW (2013) für 10-12 Teilnehmende. Zur Bewerbung für die Teilnahme am Wettbewerb werden Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten aufgefordert. Für den Bereich der Schillingstraße zwischen Karl-Marx-Allee und Holzmarktstraße soll eine höhere Aufenthaltsqualität und eine allgemeine Aufwertung erzielt werden, die der ursprünglichen und neuen Bedeutung der Straße gerecht wird. Zeitgemäße Anforderungen an Klimaschutz und Klimaanpassung, Regenwasserversickerung, Verkehr und Nutzung müssen integriert werden. Im Rahmen des Wettbewerbs soll auch das Potential einer Neuordnung des Straßenraums der Schillingstraße untersucht werden. Erhaltungsrechtliche Belange an die städtebauliche Eigenart müssen berücksichtigt werden.
Interne Kennung0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10178
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche InformationenDas Bewerbungsverfahren zur Auswahl der Teilnehmer am Wettbewerb wird elektronisch durchgeführt. Der Bewerbungsbogen als Formularvordruck und alle weiteren Anlagen sind im Internet unter der im Abschnitt I genannten Adresse erhältlich. Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt, einschließlich der erforderlichen Nachweise und Unterlagen, auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hochzuladen. Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden. Soweit die Bewerbung die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen nicht enthält, sind nur diese auf Anforderung innerhalb einer hierfür benannten Frist nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich nicht für den Bewerbungsbogen und die Referenzprojekte (keine Nachreichung von weiteren Referenzprojekten). Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung und Rücksendung der eingereichten Unterlagen. Frist für Bewerberfragen ist der … um 12:00 Uhr. Weitere Informationen und Unterlagen zum Verhandlungsverfahren (insbesondere Vertragsentwurf, Matrix Zuschlagskriterien) werden den ausgewählten Teilnehmern mit den Auslobungsunterlagen übermittelt. Termine im Verfahren: Auswahl und Benachrichtigung der Bewerber: voraussichtlich bis 17.4.2026; Freischaltung Auslobungsunterlagen voraussichtlich 22.4.2026; Rückfragenkolloquium 29.4.2026, Abgabe der Pläne 29.6.2026, Preisgericht 28.8.2026.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der AuswahlkriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des AuswahlkriteriumsMindestanforderungen für Bewerbende bezogen auf § 39 HOAI (Objektplanung Freianlagen): Teilnahmeberechtigt sind gemäß §4 Abs.1 RPW 2013 Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen im Sinne von Ziffer 1 bis 3: 1.Natürliche Personen, die gemäß den Regelungen des Staates, in dem sie ansässig sind (Herkunftsland), am Tage der Auslobung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin oder Landschaftarchitekt zu führen. Ist in dem Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 2001/19/EG gewährleistet ist. 2. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die der Wettbewerbsaufgabe entsprechenden Planungsleistungen gehören, sofern mindestens eine Gesellschafterin/ein Gesellschafter oder bevollmächtigte Vertretung und die oder der verantwortliche Verfassende der Wettbewerbsarbeit, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. 3. Bewerbergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Dieses gilt auch für die Beteiligung freier Mitarbeitender. Bewerbergemeinschaften benennen eine bevollmächtigte Vertretung, die für die Wettbewerbsarbeit verantwortlich ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
KriteriumSpezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des AuswahlkriteriumsEigenerklärung über den Umsatz im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart: Mindestanforderung 180.000 € netto.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des AuswahlkriteriumsBenennung von mindestens einer Referenz (Referenzprojekt) mit folgenden Mindestanforderungen: Projektleistungen min. LP 2-5 HOAI (gem. §39 HOAI) erbracht, Realisierung (abnahmereife bauliche Fertigstellung) in den letzten 10 Jahren (01/2015 – 12/2025), öffentlicher bzw. öffentlich genutzter Freiraum im städtischen Kontext , Baukosten KG 500, netto min. 1 Mio. €; Der Nachweis erfolgt auf dem Bewerbungsformular und zusätzlich auf einem Blatt DINA3 (als pdf-Datei im Querformat, max 5 MB) mit Dokumentation des Referenzprojektes (Text, Pläne, Fotos). Die Mindestanforderungen an Umsatz und Mitarbeiter sind im Falle von Bewerbergemeinschaften in der Summe der einzelnen Mitglieder zu erfüllen. Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden 10-12 Wettbewerbsteilnehmer für die Teilnahme am Wettbewerb nach folgenden Kriterien ausgewählt: Bewertung der eingereichten Referenz hinsichtlich Qualität (gemäß Vordruck „Bewerberbogen“) Wertung von 1 Referenzprojekt je Bewerbung, dargestellt auf 1 DIN A3 Seite als pdf-Datei zur Bewertung durch das Auswahlgremium im Hinblick auf Konzeptionelle Qualität / Idee (max. 5 Punkte); Qualität der planerischen Umsetzung (max. 5 Punkte); Qualität der Realisierung (max. 5 Punkte). Insgesamt können maximal 15 Punkte je Bewerbung erreicht werden. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch ein Gremium, gebildet aus Vertretern der Ausloberin, beraten durch unabhängige, nicht dem Preisgericht im Wettbewerbsverfahren angehörende Fachleute mit der Qualifikation der Bewerber:innen/Teilnehmer:innen. Weitere Angaben zur Bewerbung finden sich im Bewerbungsbogen (Anlage zur Bekanntmachung). Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Gesamtpunkte für die Auswahl maßgebend. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Auswahlkriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV). Mehrfachbewerbungen sind unzulässig und führen zum Ausschluss. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des AuswahlkriteriumsEigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart: Mindestanforderung 3 Mitarbeiter
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber10
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber12
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannDie Ausloberin beabsichtigt zunächst nur mit dem 1. Preisträger zu verhandeln. Sollten der Beauftragung des 1. Preisträgers wichtige Gründe entgegenstehen, beispielsweise wenn trotz Verhandlungen das Honorarangebot nicht akzeptabel ist oder zentrale vertragliche Regelungen nicht akzeptiert werden, werden alle Preisträger zu Verhandlungen aufgefordert. In diesem Fall wird das Wettbewerbsergebnis (Qualität des Entwurfs) mit 50% gewichtet. Weitere Zuschlagskriterien wären in diesem Fall: Honorarangebot (20%) sowie weitere projektspezifische Zuschlagskriterien (30%). Das gesamte Wertungssystem inkl. Zuschlagskriterien für die Vergabe der Planungsleistungen wird den Preisträgern dann im nachgelagerten VgV- Verhandlungsverfahren mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verhandlung transparent zur Verfügung gestellt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen19/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/202283
Ad-hoc-Kommunikationskanal
Namehttps://www.meinauftrag.rib.de
URLhttps://www.meinauftrag.rib.de
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Wettbewerbsbedingungen
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindendja
Mitglieder der JuryProf. Dipl.-Ing. Irene Lohaus, Landschaftsarchitektin, Hannover, Fachpreisrichterin, Sofia Petersson, Landschaftsarchitektin, Berlin, Fachpreisrichterin, Till Rehwaldt, Landschaftsarchitekt, Dresden, Fachpreisrichter, Prof. Dr.-Ing. Cyrus Zahiri, Architekt, Berlin, Fachpreisrichter, Prof. Anna Lundqvist, Landschaftsarchitektin, Berlin, stellvertretende Fachpreisrichterin, Eva-Maria Boemans, Landschaftsarchitektin, Berlin, stellvertretende Fachpreisrichterin, Christopher Schriner, Stadtrat Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen Bezirk Mitte, Sachpreisrichter, Ephraim Gothe, Stadtrat Stadtentwicklung und Facility Management, Bezirk Mitte von Berlin, Sachpreisrichter, Christoph Schmidt, Grün Berlin GmbH, Sachpreisrichter, NN, stellvertretende:r Sachpreisrichter:in, NN, stellvertretende:r Sachpreisrichter:in, NN, stellvertretende:r Sachpreisrichter:in
Preis
Wert des Preises26 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste1
Zusätzliche InformationenEs werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Als Wettbewerbssumme stehen insgesamt 92.000,- € zur Verfügung. Die Summe von 40.000,- € (Bei 10 Teilnehmenden, 4.000,- €/TN) wird zu gleichen Teilen unter allen ausgewählten Teilnehmenden, die eine zur Beurteilung durch das Preisgericht zugelassene Arbeit einreichen, als Aufwandsentschädigung aufgeteilt. Für Preise und Anerkennungen ist folgende Aufteilung (gemäß RPW 2013) vorgesehen: 1. Preis: 26.000,- €; 2. Preis: 16.000,- €; 3. Preis: 10.000,- €. Die zusätzlich zu zahlende Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung oder andere Preisgruppen beschließen.
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenSoweit die Bewerbung die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen nicht enthält, sind nur diese auf Anforderung innerhalb einer hierfür benannten Frist nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich nicht für den Bewerbungsbogen und die Referenzprojekte (keine Nachreichung von weiteren Referenzprojekten). Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber/Auslober gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zu den Rügefristen im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLand Berlin vertr. durch BA Mitte v. Berlin
Registrierungsnummer11-1310000V00-25
AbteilungZentrale Vergabestelle
StadtBerlin
Postleitzahl10559
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-MailZentraleVergabestelle@ba-mitte.berlin.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer11-1300000V00-74
PostanschriftMartin-Luther-Straße 105
StadtBerlin
Postleitzahl10825
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon+493090138316
Fax+493090137613
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungfa1932f5-9c48-4026-a980-d787017fade7  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungWettbewerbsbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung23
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung26/02/2026 16:31:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung142842-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe42/2026
Datum der Veröffentlichung02/03/2026
Städte

Schweiz20 AuslobungenÖsterreich8 AuslobungenRom2 AuslobungenZürich2 Auslobungen


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