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Weitere Urteile siehe unter Mindestsätze HOAI 1996 und Mindestsätze 2009 und Mindestsätze 2013
Nach dem Urteil des EuGH vom 04.07.2019 ist die HOAI zum 01.01.2021 novelliert worden. Durch die Herausnahme der HOAI 2013 sind die dort noch verbindlich geltenden Mindestsätze (und Höchstsätze) entfallen; es gelten nunmehr unsere und obere Honorarsätze, allerdings nur noch als Empfehlung.
Für grundsätzlich jedes Vorhaben lässt sich anhand der Kriterien der HOAI ein objektiv richtiger errechnen.
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30.01.2024 HOAI 2021: Keine Mindestsatzklagen mehr mehr |




