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Kammermusik in der Reitschule
Revitalisierung in Grafenegg von Maurer & Partner
Allerlei Pilaster und Gesimse
Bürobau in Bordeaux von it’s Architetcure
Suffizient in der Gärtnerei Mehrfamilienhaus in Radolfzell von siedlungswerkstatt
Visitenkarte für den Gartenbau Firmenzentrale in Odense von BIG
Viele unter einem Dach Wohnhausumbau von c/o now in der Uckermark Fenster auf in New York City sauerbruch hutton und Studio Gang bauen German House um Neues aus dem Knastquartier Wohnhochhaus in Amsterdam von OMA
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Nebenkosten HOAI 2009 / 2013 /2021
Urteile zur HOAI 1996 unter Nebenkosten HOAI 1996
Neben einem Honorar für Grundleistungen und besondere Leistungen kann der Architekt auch die Erstattung von angefallenen, erforderlichen Nebenkosten verlangen, § 14 HOAI 2009/2013/2021 (ähnlich § 7 HOAI 1996). Liegt eine wirksame Honorarvereinbarung bzgl. der Nebenkosten nicht vor, so muss der Architekt nach Einzelnachweisen abrechnen.




