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BAUNETZWOCHE#695
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Nebenkosten HOAI 1996
Neben einem Honorar für Grundleistungen und besondere Leistungen kann der Architekt auch die Erstattung von angefallenen, erforderlichen Nebenkosten verlangen, § 7 HOAI 2009. Liegt eine wirksame Honorarvereinbarung bzgl. der Nebenkosten, so muss der Architekt nach Einzelnachweisen abrechnen.






