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Urteile zur HOAI 1996 und HOAI 2009 unter Honorartafel HOAI 1996 , Honorartafel HOAI 2009 und Honorartafel HOAI 2013
Die Honorartafeln zu den Leistungsbildern legen die unteren und oberen Höchstsätze fest. Zwischenwerte sind linear gemäß § 13 HOAI 2009 zu interpolieren. Hierbei empfiehlt sich die Verwendung folgender Formel:
b x c
a +
d
Die Honorartafeln sind mit der Novelle 2013 erheblich überarbeitet, die Honorare auch unter Berücksichtigung der neuen Grundleistungen erheblich erhöht worden. Die Novelle 2021 hat keine Erhöhungen gebracht.
Nach herschender Ansicht können die Tabellen nicht ohne weiteres nach oben oder unten extrapoliert werden (zum Beispiel bei der Honorartabelle gemäß § 35 I nicht unter Euro 25.000,00 und nicht über Euro 25 Millionen). Bei anrechenbaren Kosten außerhalb der Honorartafeln gilt letztlich § 632 II BGB, wenn die Parteien eine Vereinbarung nicht getroffen habe




