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Haus der vielen Nutzungen
Geförderter Wohnungsbau in Wien von DTFLR und PLOV
Mediathek, Wohnen, Studierendenheim
Stadtbaustein in Paris von LA Architectures und atelier Régis Roudil
Atelier mit Ausblick
Esteras Perrote im argentinischen Punilla-Tal
Teich für Vitra Bureau Bas Smets in Weil am Rhein
Vernünftig verdichtet im Münchner Westend Aufstockung und Sanierung von zillerplus Erweiterung mit Leichtigkeit Primarschule im Kanton Solothurn von Haller Gut Architekten Internationaler Hochhaus Preis 2026/27 30 Projekte nominiert
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raumbildender Ausbau HOAI 2009 / 2013
Urteile zur HOAI 1996 unter raumbildender Ausbau HOAI 1996
Auf den raumbildenden Ausbau sind §§ 32 ff HOAI 2009 ebenso anzuwenden wie für Objektplanung Gebäude.
Ein Mindestzuschlag für den raumbildendem Ausbau ist in der HOAI 2009 nicht mehr vorgesehen. Der Innenarchitekt erhält einen Zuschlag nur noch, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die die neue vereinfachte, Definition des Umbaus in § 2 Nr. 6 HOAI 2009 aufstellt.




