raumbildender Ausbau HOAI 2009 / 2013

Urteile zur HOAI 1996 unter raumbildender Ausbau HOAI 1996



Auf den raumbildenden Ausbau sind §§ 32 ff HOAI 2009 ebenso anzuwenden wie für Objektplanung Gebäude.



Ein Mindestzuschlag für den raumbildendem Ausbau ist in der HOAI 2009 nicht mehr vorgesehen. Der Innenarchitekt erhält einen Zuschlag nur noch, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die die neue vereinfachte, Definition des Umbaus in § 2 Nr. 6 HOAI 2009 aufstellt.