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Kammermusik in der Reitschule
Revitalisierung in Grafenegg von Maurer & Partner
Allerlei Pilaster und Gesimse
Bürobau in Bordeaux von it’s Architetcure
Suffizient in der Gärtnerei Mehrfamilienhaus in Radolfzell von siedlungswerkstatt
Visitenkarte für den Gartenbau Firmenzentrale in Odense von BIG
Viele unter einem Dach Wohnhausumbau von c/o now in der Uckermark Fenster auf in New York City sauerbruch hutton und Studio Gang bauen German House um Neues aus dem Knastquartier Wohnhochhaus in Amsterdam von OMA
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raumbildender Ausbau HOAI 2009 / 2013
Urteile zur HOAI 1996 unter raumbildender Ausbau HOAI 1996
Auf den raumbildenden Ausbau sind §§ 32 ff HOAI 2009 ebenso anzuwenden wie für Objektplanung Gebäude.
Ein Mindestzuschlag für den raumbildendem Ausbau ist in der HOAI 2009 nicht mehr vorgesehen. Der Innenarchitekt erhält einen Zuschlag nur noch, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die die neue vereinfachte, Definition des Umbaus in § 2 Nr. 6 HOAI 2009 aufstellt.




