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Multifunktionale Landmarke für Barbian
Kita und Tourismusbüro in Südtirol von Roland Baldi Architects
Pergamonmuseum in Berlin
Zum ersten Bauabschnitt der Grundinstandsetzung
Rote Fabrik saniert
Sanierung und Aufstockung von Kaufmann Widrig Architekten und architekturbüro bosshard und partner
Wie weiter mit der Bauakademie?
Dialogabend in Berlin
Schöner Verbrennen am Emmenspitz
Müllverwertungsanlage und PV-Kraftwerk in Zuchwil von Penzel Valier
Kloster wird Zweifamilienhaus
Umbau im Unterallgäu von Arge Groß, Kreft und Schropp
3 Lose im Block B/1
Wettbewerbsentscheidung am Berliner Molkenmarkt
raumbildender Ausbau HOAI 2009 / 2013
Urteile zur HOAI 1996 unter raumbildender Ausbau HOAI 1996
Auf den raumbildenden Ausbau sind §§ 32 ff HOAI 2009 ebenso anzuwenden wie für Objektplanung Gebäude.
Ein Mindestzuschlag für den raumbildendem Ausbau ist in der HOAI 2009 nicht mehr vorgesehen. Der Innenarchitekt erhält einen Zuschlag nur noch, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die die neue vereinfachte, Definition des Umbaus in § 2 Nr. 6 HOAI 2009 aufstellt.




