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Zum Tod von Rolf Rave
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Wettbewerb in Dresden entschieden
raumbildender Ausbau HOAI 1996
Für Leistungen des raumbildenden Ausbaus sind neben den allgemeinen Bestimmungen (§§ 1 ff, insb. § 4) vor allem die Vorschriften der §§ 10, 14a und 14b, 15, 16 und 25 HOAI maßgebend.
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09.08.2006 Auftrag nur mit Teilgewerken: Wie werden anrechenbaren Kosten ermittelt? mehr |
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12.10.2001 Zuschlag für raumbildenden Ausbau auch ohne Vereinbarung? mehr |






