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Ruhrmetropole Essen
BAUNETZWOCHE#654
Extravagant erweitert
Familienzentrum und Wohnen in London von Sam Jacob Studio
Saniertes Jugendstiljuwel auf der Mathildenhöhe
schneider+schumacher in Darmstadt
Riegel für die Architekturfakultät
Office Kersten Geers David Van Severen planen in Lüttich
Straßen und Plätze
Gesprächsrunde und Ausstellung in Berlin
Von der Zementfabrik zum Kulturort
Umbau von Schmidt Hammer Lassen Architects in Shanghai
Gründervilla in Schalksmühle
Sanierung und Erweiterung von Nehse & Gerstein Architekten
§ 9 HOAI 2009 / 2013 / 2021
Urteile zur HOAI 1996 unter § 19 HOAI 1996
Werden eine Vorplanung oder eine Entwurfsplanung als Einzelleistungen beauftragt, so kann der Architekt gem. § 9 HOAI 2009/2013/2021 wohl nur den normalen Mindestsatz geltend machen, wenn er eine wirksame Honorarvereinbarung nicht getroffen hat (so die Ansicht zur HOAI 1996). Im Hinblick auf die Objektüberwachung wurde zur HOAI 1996 vertreten, dass der erhöhte Satz durch den Planer auch ohne eine entsprechende Vereinbarung angesetzt werden kann.