- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Kultur und Kanu am Ticino
Mehrzweckhalle und Klubhaus in Sesto Calende von Giulia de Appolonia
Klettern im Brauhaus
Umbau von Brückner & Brückner in Tirschenreuth
Terrassierter Lückenfüller
Wohn- und Geschäftshaus in Toulouse von BAST
Baum ab, Wiese platt, Haus weg
Zur geplanten Novelle des Baugesetzbuches
Lust am Luxus. Resort-Architektur in Baja California
BAUNETZWOCHE#693
Schule als Wohnzimmer
White Arkitekter in Enköping
Grandiose Inszenierung des Massenverkehrs
Zum 20. Geburtstag des Berliner Hauptbahnhofs
§ 9 HOAI 2009 / 2013 / 2021
Urteile zur HOAI 1996 unter § 19 HOAI 1996
Werden eine Vorplanung oder eine Entwurfsplanung als Einzelleistungen beauftragt, so kann der Architekt gem. § 9 HOAI 2009/2013/2021 wohl nur den normalen Mindestsatz geltend machen, wenn er eine wirksame Honorarvereinbarung nicht getroffen hat (so die Ansicht zur HOAI 1996). Im Hinblick auf die Objektüberwachung wurde zur HOAI 1996 vertreten, dass der erhöhte Satz durch den Planer auch ohne eine entsprechende Vereinbarung angesetzt werden kann.




