- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Noblesse in der La Fayette
Data architectes und Think Tank architecture in Paris
Staatsoper am Baakenhafen
Wettbewerb in Hamburg entschieden
Für Kinder und Kirchgemeinde
Kita in Memmingen von rohr.architekten
World Design Capital 2026
Auftakt zum Veranstaltungsjahr in Frankfurt RheinMain
Gestaltung im Nahverkehr
Ausstellung in Berlin
Vitrine für Ingenieurtechnik
Campuserweiterung in Enschede von Civic Architects und VDNDP
Daniel Düsentriebs Schrägstrich-Haus
Wohnen und Werkstatt von Alex Lehnerer Architekten bei Nürnberg
§ 9 HOAI 2009 / 2013 / 2021
Urteile zur HOAI 1996 unter § 19 HOAI 1996
Werden eine Vorplanung oder eine Entwurfsplanung als Einzelleistungen beauftragt, so kann der Architekt gem. § 9 HOAI 2009/2013/2021 wohl nur den normalen Mindestsatz geltend machen, wenn er eine wirksame Honorarvereinbarung nicht getroffen hat (so die Ansicht zur HOAI 1996). Im Hinblick auf die Objektüberwachung wurde zur HOAI 1996 vertreten, dass der erhöhte Satz durch den Planer auch ohne eine entsprechende Vereinbarung angesetzt werden kann.




