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BAUNETZWOCHE#693
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§ 19 HOAI 1996
Werden eine Vorplanung, eine Entwurfsplanung oder die Objektüberwachung als Einzelleistungen beauftragt, so kann der Architekt unter weiteren Voraussetzungen eine Honorarerhöhung gem. § 19 HOAI 1996 geltend machen.
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15.04.2005 Wie ist eine Honorarerhöhung nach § 19 Abs. 1 HOAI zu vereinbaren? mehr |






