- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Bürgerlich, festlich, fertig
Zur Sanierung und Erweiterung der Bühnen Köln
Verbindungen schaffen
Nachbarschaftszentrum in Évry-Courcouronnes von HEMAA
60er neu ausgebaut
Wohnungsumbau von Mimeus Architettura im Trentino
Neues Leben für alte Schulen
BAUNETZWOCHE#697
Kolonnaden zwischen Banyanbäumen
Kulturzentrum in Guangzhou von Vector Architects
Erstmals nach Belgien
Erich-Mendelsohn-Preis 2026 für Backstein-Architektur vergeben
Canyon in Innsbruck
Multifunktionales Stadtquartier von Pichler & Traupmann Architekten
§ 19 HOAI 1996
Werden eine Vorplanung, eine Entwurfsplanung oder die Objektüberwachung als Einzelleistungen beauftragt, so kann der Architekt unter weiteren Voraussetzungen eine Honorarerhöhung gem. § 19 HOAI 1996 geltend machen.
| 1 Beiträge | |
|---|---|
|
15.04.2005 Wie ist eine Honorarerhöhung nach § 19 Abs. 1 HOAI zu vereinbaren? mehr |






