- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Höhlenartig in Beton
Ingenieurhochschule in Besançon von Dominique Coulon & Associés
Auf Stelzen laufen
Spiel- und Lernzentrum in Berlin von Kersten Kopp Architekten
Aus eins mach drei
Wohnhausumbau von AMASA Estudio in Mexiko-Stadt
Flanieren statt parken
Freiraumgestaltung in Olvera von Estudio ACTA
Zukunft findet Stadt
Veranstaltungsreihe in München
Gastraum statt Kegelbahn
Umbau und Erweiterung in Niedergösgen von Schneider & Schneider Architekten
Putzige Symmetrie
Wohnungsbau auf Mallorca von Alventosa Morell und Joan J. Fortuny
§ 19 HOAI 1996
Werden eine Vorplanung, eine Entwurfsplanung oder die Objektüberwachung als Einzelleistungen beauftragt, so kann der Architekt unter weiteren Voraussetzungen eine Honorarerhöhung gem. § 19 HOAI 1996 geltend machen.
| 1 Beiträge | |
|---|---|
|
15.04.2005 Wie ist eine Honorarerhöhung nach § 19 Abs. 1 HOAI zu vereinbaren? mehr |






