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Eindeutig zeitgenössisch
Kreativquartier von MVRDV und &MICA in Potsdam
Ersatz mit Schindelkleid
Schulerweiterung im Kanton Zug von Gut Deubelbeiss Nill
Freiräume in Berlin und Brandenburg Erstmals Landschaftsarchitektur-Preis vergeben Filmtipp: The World in a Square Bêka und Lemoine besuchen Superkilen Quartiersmitte in Schwarzweiß Gemeindezentrum in Dornbirn von Cukrowicz Nachbaur Architekten
Lernräume statt Buchhaltung Bibliothekssanierung in Kalifornien von Miller Hull
Make-Up für Madrid
Wohngebäude von BURR
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Wohngebäude von BURR
§ 19 HOAI 1996
Werden eine Vorplanung, eine Entwurfsplanung oder die Objektüberwachung als Einzelleistungen beauftragt, so kann der Architekt unter weiteren Voraussetzungen eine Honorarerhöhung gem. § 19 HOAI 1996 geltend machen.
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15.04.2005 Wie ist eine Honorarerhöhung nach § 19 Abs. 1 HOAI zu vereinbaren? mehr |






