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Höhlenartig in Beton
Ingenieurhochschule in Besançon von Dominique Coulon & Associés
Auf Stelzen laufen
Spiel- und Lernzentrum in Berlin von Kersten Kopp Architekten
Aus eins mach drei
Wohnhausumbau von AMASA Estudio in Mexiko-Stadt
Flanieren statt parken
Freiraumgestaltung in Olvera von Estudio ACTA
Zukunft findet Stadt
Veranstaltungsreihe in München
Gastraum statt Kegelbahn
Umbau und Erweiterung in Niedergösgen von Schneider & Schneider Architekten
Putzige Symmetrie
Wohnungsbau auf Mallorca von Alventosa Morell und Joan J. Fortuny
anr. Kosten ausserhalb der Honorartafelwerte HOAI 2009 / 2013
vgl. Urteile zu den alten Regelungen HOAI 1996 unter § 16 II und § 16 III HOAI 1996.
§ 7 II HOAI 2009/2013 hat die Regelungen des § 16 II und III HOAI 1996 abgelöst. Nunmehr gilt für sämtliche Bauvorhaben (allerdings immer nur berechnet auf ein Objekt), deren anrechenbare Kosten unterhalb oder oberhalb der Honorartafelwerte liegen, freie Honorarvereinbarung, mangels einer Honorarvereinbarung wohl übliche Vergütung gem. § 632 II BGB.




