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Ruhrmetropole Essen
BAUNETZWOCHE#654
Extravagant erweitert
Familienzentrum und Wohnen in London von Sam Jacob Studio
Saniertes Jugendstiljuwel auf der Mathildenhöhe
schneider+schumacher in Darmstadt
Riegel für die Architekturfakultät
Office Kersten Geers David Van Severen planen in Lüttich
Straßen und Plätze
Gesprächsrunde und Ausstellung in Berlin
Von der Zementfabrik zum Kulturort
Umbau von Schmidt Hammer Lassen Architects in Shanghai
Gründervilla in Schalksmühle
Sanierung und Erweiterung von Nehse & Gerstein Architekten
anr. Kosten ausserhalb der Honorartafelwerte HOAI 2009 / 2013
vgl. Urteile zu den alten Regelungen HOAI 1996 unter § 16 II und § 16 III HOAI 1996.
§ 7 II HOAI 2009/2013 hat die Regelungen des § 16 II und III HOAI 1996 abgelöst. Nunmehr gilt für sämtliche Bauvorhaben (allerdings immer nur berechnet auf ein Objekt), deren anrechenbare Kosten unterhalb oder oberhalb der Honorartafelwerte liegen, freie Honorarvereinbarung, mangels einer Honorarvereinbarung wohl übliche Vergütung gem. § 632 II BGB.