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Eindeutig zeitgenössisch
Kreativquartier von MVRDV und &MICA in Potsdam
Ersatz mit Schindelkleid
Schulerweiterung im Kanton Zug von Gut Deubelbeiss Nill
Freiräume in Berlin und Brandenburg Erstmals Landschaftsarchitektur-Preis vergeben Filmtipp: The World in a Square Bêka und Lemoine besuchen Superkilen Quartiersmitte in Schwarzweiß Gemeindezentrum in Dornbirn von Cukrowicz Nachbaur Architekten
Lernräume statt Buchhaltung Bibliothekssanierung in Kalifornien von Miller Hull
Make-Up für Madrid
Wohngebäude von BURR
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Unterschreitung Honorartafel § 16 II HOAI
Gem. § 16 II HOAI, auf welchen in den meisten anderen Leistungsbildern verwiesen wird, kann das Honorar als Pauschal- oder als Zeithonorar vereinbart werden, wenn die anrechenbaren Kosten den unteren Tabellenwert der Honorartafel unterschreiten. Wird ein Pauschal- oder Zeithonorar (innerhalb der in § 16 II genannten Grenzen) nicht bei Auftragserteilung und schriftlich)vereinbart, so kann der Architekt nach herrschender Ansicht lediglich als Zeithonorar mit den dortigen Mindestsätzen abrechnen.
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28.07.2000 Anrechenbare Kosten unter DM 50.000,00: Wie berechnet der Architekt sein Honorar? mehr |






