- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Fachwerk in Baar
Primarschule von Penzisbettini. Architekten
Industrieller Charme am Moldauufer Wohnensemble bei Budweis von mar.s architects Mehr Holz für die Straßenmeisterei Vautz Mang in Geislingen an der Steige Suburbane Variation Wohnhaus in London von Wadhal Bibliothek in den Badlands Roosevelt Library in North Dakota von Snøhetta
Lamellenfassade und Spielwand Schulzentrum in Frankreich von Hessamfar & Vérons Erlebniswelt mit Waben Klimabildungszentrum in Oerlinghausen von DBCO
Industrieller Charme am Moldauufer Wohnensemble bei Budweis von mar.s architects Mehr Holz für die Straßenmeisterei Vautz Mang in Geislingen an der Steige Suburbane Variation Wohnhaus in London von Wadhal Bibliothek in den Badlands Roosevelt Library in North Dakota von Snøhetta
Lamellenfassade und Spielwand Schulzentrum in Frankreich von Hessamfar & Vérons Erlebniswelt mit Waben Klimabildungszentrum in Oerlinghausen von DBCO
Unterschreitung Honorartafel § 16 II HOAI
Gem. § 16 II HOAI, auf welchen in den meisten anderen Leistungsbildern verwiesen wird, kann das Honorar als Pauschal- oder als Zeithonorar vereinbart werden, wenn die anrechenbaren Kosten den unteren Tabellenwert der Honorartafel unterschreiten. Wird ein Pauschal- oder Zeithonorar (innerhalb der in § 16 II genannten Grenzen) nicht bei Auftragserteilung und schriftlich)vereinbart, so kann der Architekt nach herrschender Ansicht lediglich als Zeithonorar mit den dortigen Mindestsätzen abrechnen.
| 1 Beiträge | |
|---|---|
|
28.07.2000 Anrechenbare Kosten unter DM 50.000,00: Wie berechnet der Architekt sein Honorar? mehr |






