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Kita und Tourismusbüro in Südtirol von Roland Baldi Architects
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Müllverwertungsanlage und PV-Kraftwerk in Zuchwil von Penzel Valier
Kloster wird Zweifamilienhaus
Umbau im Unterallgäu von Arge Groß, Kreft und Schropp
3 Lose im Block B/1
Wettbewerbsentscheidung am Berliner Molkenmarkt
Unterschreitung Honorartafel § 16 II HOAI
Gem. § 16 II HOAI, auf welchen in den meisten anderen Leistungsbildern verwiesen wird, kann das Honorar als Pauschal- oder als Zeithonorar vereinbart werden, wenn die anrechenbaren Kosten den unteren Tabellenwert der Honorartafel unterschreiten. Wird ein Pauschal- oder Zeithonorar (innerhalb der in § 16 II genannten Grenzen) nicht bei Auftragserteilung und schriftlich)vereinbart, so kann der Architekt nach herrschender Ansicht lediglich als Zeithonorar mit den dortigen Mindestsätzen abrechnen.
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28.07.2000 Anrechenbare Kosten unter DM 50.000,00: Wie berechnet der Architekt sein Honorar? mehr |






