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Mit Holz wachsen
BAUNETZWOCHE#691
Von der Refektoriumsruine zum Institutsgebäude
Wiederaufbau von leb idris architektur in Graz
Der Geschichtenerzähler unter den Preisen
Zur Shortlist des neuen REAR Award 2026
Am doppelten Zeichentisch
Zum Tod von Esther und Rudolf Guyer
Batterielabor in der Neckarspinnerei
Umnutzung in Wendlingen von Robi Wache Architekten
Spitze an der Spitze
Wohnhochhaus in Rotterdam von KCAP
Holzschatulle mit Zeltdach
Reithalle in der Bretagne von K Architectures
Unterschreitung Honorartafel § 16 II HOAI
Gem. § 16 II HOAI, auf welchen in den meisten anderen Leistungsbildern verwiesen wird, kann das Honorar als Pauschal- oder als Zeithonorar vereinbart werden, wenn die anrechenbaren Kosten den unteren Tabellenwert der Honorartafel unterschreiten. Wird ein Pauschal- oder Zeithonorar (innerhalb der in § 16 II genannten Grenzen) nicht bei Auftragserteilung und schriftlich)vereinbart, so kann der Architekt nach herrschender Ansicht lediglich als Zeithonorar mit den dortigen Mindestsätzen abrechnen.
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28.07.2000 Anrechenbare Kosten unter DM 50.000,00: Wie berechnet der Architekt sein Honorar? mehr |






