- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Mit Panoramablick auf Paris
Schule in Colombes von Tectoniques
Vier Jahrhunderte Beharrlichkeit
Sanierung von Maximilian Hartinger Architekt
Was kann der Gebäude-Klimarechner?
Fünf Fragen an Muck Petzet
Women Writing Architecture
Buch, Website und Ausstellung
Wiederbelebung eines Baujuwels
Zur Generalsanierung der Villa Beer in Wien
Urlaub im lokalen Kontext
Revitalisierung an der Costa Daurada von NUA arquitectures
Kreisläufe bauen
Barbara Buser erhält Jane Drew Prize 2026
Nebenkosten HOAI 2009 / 2013 / 2021
Urteile zur HOAI 1996 unter Nebenkosten HOAI 1996
Neben einem Honorar für Grundleistungen und besondere Leistungen kann der Architekt auch die Erstattung von angefallenen, erforderlichen Nebenkosten verlangen, § 14 HOAI 2009/2013/2021 (ähnlich § 7 HOAI 1996). Liegt eine wirksame Honorarvereinbarung bzgl. der Nebenkosten nicht vor, so muss der Architekt nach Einzelnachweisen abrechnen.
| 1 Beiträge | |
|---|---|
|
18.06.2015 Beachte: Wirksamkeitsvoraussetzungen für Nebenkostenpauschalen gem. § 14 Abs. 3 HOAImehr |




