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Im Dazwischen des Archipels
Büro- und Veranstaltungsgebäude in São Paulo von Estúdio Gustavo Utrabo
Gibt es keine Alternativen?
Zur Debatte um eine Randbebauung des Tempelhofer Feldes in Berlin
Wissenschaft in der Fußgängerzone
Umbau in München von OSA Ochs Schmidhuber Architekten
Schlüsselfertig high-end Aufstockung in London von Thomas-McBrien 976 Stampflehmklötze in Oberbayern Campusgebäude in Traunstein von Studio Anna Heringer Akropolis der Wuppertaler Verwaltung Transformation von kister scheithauer gross Vier auf den Azoren Servicegebäude von Pedro Maurício Borges und Paulo Lopes Vaz
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Nebenkosten HOAI 2009 / 2013 / 2021
Urteile zur HOAI 1996 unter Nebenkosten HOAI 1996
Neben einem Honorar für Grundleistungen und besondere Leistungen kann der Architekt auch die Erstattung von angefallenen, erforderlichen Nebenkosten verlangen, § 14 HOAI 2009/2013/2021 (ähnlich § 7 HOAI 1996). Liegt eine wirksame Honorarvereinbarung bzgl. der Nebenkosten nicht vor, so muss der Architekt nach Einzelnachweisen abrechnen.
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18.06.2015 Beachte: Wirksamkeitsvoraussetzungen für Nebenkostenpauschalen gem. § 14 Abs. 3 HOAImehr |




