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Haus der vielen Nutzungen
Geförderter Wohnungsbau in Wien von DTFLR und PLOV
Mediathek, Wohnen, Studierendenheim
Stadtbaustein in Paris von LA Architectures und atelier Régis Roudil
Atelier mit Ausblick
Esteras Perrote im argentinischen Punilla-Tal
Teich für Vitra Bureau Bas Smets in Weil am Rhein
Vernünftig verdichtet im Münchner Westend Aufstockung und Sanierung von zillerplus Erweiterung mit Leichtigkeit Primarschule im Kanton Solothurn von Haller Gut Architekten Internationaler Hochhaus Preis 2026/27 30 Projekte nominiert
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Nebenkosten HOAI 2009 / 2013 / 2021
Urteile zur HOAI 1996 unter Nebenkosten HOAI 1996
Neben einem Honorar für Grundleistungen und besondere Leistungen kann der Architekt auch die Erstattung von angefallenen, erforderlichen Nebenkosten verlangen, § 14 HOAI 2009/2013/2021 (ähnlich § 7 HOAI 1996). Liegt eine wirksame Honorarvereinbarung bzgl. der Nebenkosten nicht vor, so muss der Architekt nach Einzelnachweisen abrechnen.
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18.06.2015 Beachte: Wirksamkeitsvoraussetzungen für Nebenkostenpauschalen gem. § 14 Abs. 3 HOAImehr |




