Nebenkosten HOAI 2009 / 2013 / 2021

Urteile zur HOAI 1996 unter Nebenkosten HOAI 1996



Neben einem Honorar für Grundleistungen und besondere Leistungen kann der Architekt auch die Erstattung von angefallenen, erforderlichen Nebenkosten verlangen, § 14 HOAI 2009/2013/2021 (ähnlich § 7 HOAI 1996). Liegt eine wirksame Honorarvereinbarung bzgl. der Nebenkosten nicht vor, so muss der Architekt nach Einzelnachweisen abrechnen.

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18.06.2015

Beachte: Wirksamkeitsvoraussetzungen für Nebenkostenpauschalen gem. § 14 Abs. 3 HOAI

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