- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Polygon im Hyde Park
Sozialer Wohnungsbau in Amsterdam von Studioninedots
Ein Typ E nimmt Gestalt an
Auf der Baustelle eines Münchener Genossenschaftsbaus von bogevischs buero und Teleinternetcafé
Verbindung über die Donau
Brücke in Tuttlingen von schlaich bergermann und Birk Heilmeyer Frenzel
Sammlungszentrum für Ungarisches Naturkundemuseum
Neubaupläne in Debrecen
Catalhöyük in Indien
Unigebäude in Indore von Sanjay Puri Architects
Konstruktivistisch angehaucht
Wohnhauserweiterung im Piemont von ErranteArchitetture
Pritzker-Preis 2026
Smiljan Radi? Clarke ausgezeichnet
eigene Fehler
die Aufklärungspflichten des Architekten umfassen auch eigene Fehler. Ermittelt der Architekt beispielsweise eigene Planungs- oder Aufsichtsfehler als Ursache für Mängel, so ist er zur Mitteilung gegenüber dem Bauherrn verpflichtet. Unterläßt er eine Mitteilung, so haftet er ggfs. für den durch seinen ursprünglichen Fehler verursachten Schaden infolge der Verletzung seiner Aufklärungspflicht auf Schadensersatz; er kann sich nicht mehr auf die möglicherweise abgelaufene Verjährungfrist für die Gewährleistungshaftung infolge des ursprünglichen Fehlers berufen (vgl. Haftung / Verjährung).






