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Bürgerlich, festlich, fertig
Zur Sanierung und Erweiterung der Bühnen Köln
Verbindungen schaffen
Nachbarschaftszentrum in Évry-Courcouronnes von HEMAA
60er neu ausgebaut
Wohnungsumbau von Mimeus Architettura im Trentino
Neues Leben für alte Schulen
BAUNETZWOCHE#697
Kolonnaden zwischen Banyanbäumen
Kulturzentrum in Guangzhou von Vector Architects
Erstmals nach Belgien
Erich-Mendelsohn-Preis 2026 für Backstein-Architektur vergeben
Canyon in Innsbruck
Multifunktionales Stadtquartier von Pichler & Traupmann Architekten
eigene Fehler
die Aufklärungspflichten des Architekten umfassen auch eigene Fehler. Ermittelt der Architekt beispielsweise eigene Planungs- oder Aufsichtsfehler als Ursache für Mängel, so ist er zur Mitteilung gegenüber dem Bauherrn verpflichtet. Unterläßt er eine Mitteilung, so haftet er ggfs. für den durch seinen ursprünglichen Fehler verursachten Schaden infolge der Verletzung seiner Aufklärungspflicht auf Schadensersatz; er kann sich nicht mehr auf die möglicherweise abgelaufene Verjährungfrist für die Gewährleistungshaftung infolge des ursprünglichen Fehlers berufen (vgl. Haftung / Verjährung).






