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Vitrine für Ingenieurtechnik
Campuserweiterung in Enschede von Civic Architects und VDNDP
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Wohnen und Werkstatt von Alex Lehnerer Architekten bei Nürnberg
Atelier Kaiser Shen in Ingerkingen
Deutscher Nachhaltigkeitspreis Architektur 2025
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Deutscher Naturstein-Preis 2026 ausgelobt
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Flexibel Arbeiten mit Reflexionen
Umbau in Vannes von Office Zola architectes
Schnittstelle von Uni und Klinik
Lern- und Forschungszentrum in Düsseldorf von Atelier 30 Architekten
eigene Fehler
die Aufklärungspflichten des Architekten umfassen auch eigene Fehler. Ermittelt der Architekt beispielsweise eigene Planungs- oder Aufsichtsfehler als Ursache für Mängel, so ist er zur Mitteilung gegenüber dem Bauherrn verpflichtet. Unterläßt er eine Mitteilung, so haftet er ggfs. für den durch seinen ursprünglichen Fehler verursachten Schaden infolge der Verletzung seiner Aufklärungspflicht auf Schadensersatz; er kann sich nicht mehr auf die möglicherweise abgelaufene Verjährungfrist für die Gewährleistungshaftung infolge des ursprünglichen Fehlers berufen (vgl. Haftung / Verjährung).






