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Höhlenartig in Beton
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Auf Stelzen laufen
Spiel- und Lernzentrum in Berlin von Kersten Kopp Architekten
Aus eins mach drei
Wohnhausumbau von AMASA Estudio in Mexiko-Stadt
Flanieren statt parken
Freiraumgestaltung in Olvera von Estudio ACTA
Zukunft findet Stadt
Veranstaltungsreihe in München
Gastraum statt Kegelbahn
Umbau und Erweiterung in Niedergösgen von Schneider & Schneider Architekten
Putzige Symmetrie
Wohnungsbau auf Mallorca von Alventosa Morell und Joan J. Fortuny
Verjährung
Haftungsansprüche verjähren. Folge der Verjährung ist, dass der entsprechende Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden kann, allerdings nur dann nicht, wenn der Schuldner die Einrede der Verjährung – außergerichtlich oder gerichtlich – erhebt (Vorsicht: Ein Gericht prüft die Frage der Verjährung nicht von selbst).
Die Umgestaltung des Verjährungsrechts durch die Schuldrechtsreform (vgl. Sonderthemen / Schuldrechtsreform 2002) hat tiefgreifende Auswirkungen. Ab dem 01.01.2002 gelten vielfach andere, teilweise verkürzte Verjährungsfristen sowie andere Hemmungs- und Unterbrechungstatbestände ("neues Recht").






