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Wohnschlange ums Warenhaus Umbau in Winnipeg von 5468796 Schwimmen auf Zeit Modulares Hallenbad in Stuttgart von 4a Architekten und POOL out of the BOX Von Aldo Rossi bis zu den 1990ern in Prag DAM Architectural Book Award 2026 Schatten unter Seerosenblättern Markthalle auf Yucatán von AIDIA Studio
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Verjährung
Haftungsansprüche verjähren. Folge der Verjährung ist, dass der entsprechende Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden kann, allerdings nur dann nicht, wenn der Schuldner die Einrede der Verjährung – außergerichtlich oder gerichtlich – erhebt (Vorsicht: Ein Gericht prüft die Frage der Verjährung nicht von selbst).
Die Umgestaltung des Verjährungsrechts durch die Schuldrechtsreform (vgl. Sonderthemen / Schuldrechtsreform 2002) hat tiefgreifende Auswirkungen. Ab dem 01.01.2002 gelten vielfach andere, teilweise verkürzte Verjährungsfristen sowie andere Hemmungs- und Unterbrechungstatbestände ("neues Recht").






