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Spiegelbild mit Eigenheiten
Bildungshaus von Bez+Kock in Rottenburg am Neckar
Ferien im Paarhof
Sanierung in Südtirol von raumdrei architekten
Endlich verdichtet Sportanlage in Porto von Domitianus Arquitetura
Waschhaus als Gästezimmer Umbau und Sanierung von Degelo Architekten in Münchenstein
Viele Fragen in der Spirale Museum in Haikou von MAD WBS 70 weich umhüllt Sanierung eines Freizeittreffs in Leipzig von KO/OK Im Zeichen des Ziegelsteins Serpentine Pavilion von LANZA Atelier
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Verjährung
Haftungsansprüche verjähren. Folge der Verjährung ist, dass der entsprechende Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden kann, allerdings nur dann nicht, wenn der Schuldner die Einrede der Verjährung – außergerichtlich oder gerichtlich – erhebt (Vorsicht: Ein Gericht prüft die Frage der Verjährung nicht von selbst).
Die Umgestaltung des Verjährungsrechts durch die Schuldrechtsreform (vgl. Sonderthemen / Schuldrechtsreform 2002) hat tiefgreifende Auswirkungen. Ab dem 01.01.2002 gelten vielfach andere, teilweise verkürzte Verjährungsfristen sowie andere Hemmungs- und Unterbrechungstatbestände ("neues Recht").






