- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Vitrine für Ingenieurtechnik
Campuserweiterung in Enschede von Civic Architects und VDNDP
Daniel Düsentriebs Schrägstrich-Haus
Wohnen und Werkstatt von Alex Lehnerer Architekten bei Nürnberg
Atelier Kaiser Shen in Ingerkingen
Deutscher Nachhaltigkeitspreis Architektur 2025
Marmor, Granit, Nagelfluh
Deutscher Naturstein-Preis 2026 ausgelobt
Architektur und Film
Gesprächsabend in München
Flexibel Arbeiten mit Reflexionen
Umbau in Vannes von Office Zola architectes
Schnittstelle von Uni und Klinik
Lern- und Forschungszentrum in Düsseldorf von Atelier 30 Architekten
angestellter Architekt
Angestellte Architekten treten grundsätzlich nicht in vertragliche Beziehungen zum Bauherrn, Vertragspartner ist lediglich das arbeitgebende Architektenbüro. Die Haftung des angestellten Architekten ist somit ggf. eine Frage des arbeitsrechtlichen Verhältnisses von Arbeitgeber-Architekt und angestellten Architekten. Hier gelten arbeitsrechtliche Grundsätze einer eingeschränkten Haftung.
Unabhängig von einer (seltenen) vertraglich Haftung gegenüber dem Arbeitgeber ist eine etwaige deliktische Haftung gegenüber Dritten.
| 3 Beiträge | |
|---|---|
|
16.01.2013 Haftung des angestellten Architekten?mehr |
|
|
15.01.2013 Freier Mitarbeiter: Muss er Regress des Haftpflichtversicherers seines Arbeitgebers fürchten?mehr |
|
|
09.09.2010 Angestellter Bauleiter: Haftungsbeschränkung? mehr |




