unerlaubte Rechtsberatung

Nach dem Rechtsberatungsgesetz dürfen rechtsberatende Tätigkeiten nur von bestimmten Berufsträgern, insbesondere Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern erbracht werden. Dem Architekten sind rechtsberatende Tätigkeiten erlaubt, soweit dies im Rahmen seiner Berufsausübung üblich und erforderlich ist (s.u. Haftung / Aufklärungs- und Beratungspflichten / rechtliche Fragen).

8 Beiträge  

06.12.2023

Entwurf einer Skontoklausel für BU-Vertrag: Einem Architekten nicht erlaubt! mehr
 

20.03.2023

Haftung des Planers für Rückforderung von Fördermitteln bei fehlerhaftem  Vergabeverfahren mehr
 

14.03.2022

Inanspruchnahme welches Baubeteiligten in welchem Verfahren: Rechtsdienstleistung
 
mehr
 

07.07.2020

Kündigungsempfehlung gegenüber Bauherren: Einem Architekten nicht erlaubt! mehr
 

02.03.2020

Vertretung im Widerspruchsverfahren: Unerlaubte Rechtsdienstleistung? mehr
 

26.04.2005

Kenntnis von Voraussetzungen wirksamer Vertragsstrafenvereinbarung – auch Pflicht des Architekten zur Rechtsberatung ? mehr
 

27.07.1998

Umwandlung eines Mietobjekts in Wohnungseigentum: HOAI nicht anwendbar mehr
 

07.02.1998

Unerlaubt: Entwurf von Verträgen zur Veräußerung des Bauwerks mehr