https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Tatort_Stadt_101154.html

Vollständiger Bekanntmachungstext

TATORT STADT
Interdisziplinärer Ideenwettbewerb für <40-jährige Thema Stadtumbau


Die Bundesregierung hat mit der Initiative Architektur und Baukultur eine Qualitäts-offensive eingeleitet, in die sich auch die Nachwuchsgeneration der planenden Berufe stärker einbringen und ihr Potential zeigen soll. Bauherrn und Städte erhalten Ideen, junge Büros stellen sich als Leistungsträger vor.
Eine der wichtigsten Gestaltungsaufgaben ist derzeit der Stadtumbau.
Hier werden pragmatische, aber auch unkonventionelle Ideen und vor allem integratives Zusammenwirken verschiedenster Fachrichtungen benötigt.
Vor diesem Hintergrund wird der bundesweite Wettbewerb TATORT STADT
ausgelobt – mit einer jungen Jury, für junge Teilnehmer.
Er soll in die Konzeptdiskussion zum Stadtumbau ein neues baukulturelles Element einbringen.
Die Ergebnisse werden publiziert und im Rahmen eines Marketings besonders präsentiert.


1. Auslober: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW)
vertreten durch das
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Fasanenstr. 87, 10623 Berlin
Verantwortlich für Koordination und Durchführung:
Referat II 3 – Architektur / Baukultur, Wettbewerbe –
Philipp Dittrich, Architekt
Hardenbergstraße 10, 10623 Berlin
Tel. 01888 401 8603
Fax: 01888 401 8609
philipp.dittrich@bbr.bund.de

2. Beschreibung des Vorhabens: An 9 Standorten in ganz Deutschland stehen Bearbeitungsbereiche zur Auswahl, an denen sich die teilnehmenden Teams innovative Gedanken zum Thema Stadtumbau machen sollen. Die konkrete Ausarbeitung ist den Teilnehmern weitgehend freigestellt.

3. Art des Wettbewerbs und Zulassungsbereich: Offener, einphasiger, anonymer und interdisziplinärer Ideenwettbewerb nach den GRW 95.
Tag der Auslobung: 07.07.2003
Der Zulassungsbereich ist weltweit, Wettbewerbssprache ist deutsch.

4. Offener Wettbewerb: Ausgabe der Unterlagen bis: 28. August 2003
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 02. Oktober 2003
Versand der Wettbewerbsunterlagen: ab 10.07.2003 gegen Nachweis der Einzahlung einer Schutzgebühr von 40 Euro (wird nicht zurückerstattet!). Bankverbindung:
Landeszentralbank Berlin, BLZ 100 100 00,
Konto-Nr. 100 01 039, "zugunsten Kassenz. 1012 4003 6168, Kap. 1227 Tit. 261016, Tatort Stadt."

5. Teilnehmer: Zur Wettbewerbsteilnahme berechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften aus mindestens 3 teilnahmeberechtigten Fachdisziplinen aus
- natürlichen Personen, die über ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Stadt- oder Regionalplanung, Landschaftsarchitektur, Architektur, Städtebau oder Bauingenieurwesen verfügen, am Tage der Auslobung das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und/oder ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.
- juristischen Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die der Wettbewerbsaufgabe entsprechenden Planungsleistungen gehören, sofern der verantwortliche Verfasser der Wettbewerbsarbeit und der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
- natürlichen und juristischen Personen, die die oben genannten Bedingungen erfüllen.
Als Fachdisziplin im Sinne dieses Wettbewerbs gelten:
- Regionalplaner
- Stadtplaner
- Garten- und Landschaftsarchitekten
- Städtebauer
- Architekten
- Bauingenieure mit (nachweisbarer) Spezialisierung in
- Tragwerksplanung
- Technischer Gebäudeausrüstung
- Stadt- und Versorgungstechnik
- Verkehrsplanung,
- Lichtplaner (nachweisbare Spezialisierung, sofern einer der o.g. Fachdisziplinen zugehörig).
Arbeitsgemeinschaften, die nur aus Bauingenieuren bestehen, sind nicht zulässig, auch wenn sie unterschiedliche Spezialisierungen nachweisen können.
Eine Erweiterung der Arbeitsgemeinschaften um andere Disziplinen wie Künstler und Designer, Soziologen, Wohnungswirtschaftler und Innenarchitekten ist vom Auslober erwünscht.
Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaften muss benannt sein und die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Dies gilt auch für die Beteiligung freier Mitarbeiter (GRW 1995, 3.2.2). Arbeitsgemeinschaften benennen einen bevollmächtigten Vertreter, der für die Wettbewerbsarbeit verantwortlich ist.
Jeder Wettbewerbsteilnehmer (d.h. jede Arbeitsgemeinschaft) darf nur einen Entwurf einreichen.

5. Beurteilungskriterien: Interdisziplinäre Herangehensweise, Durchdringung der übergeordneten Thematik und der standortspezifischen Problematik, Beachtung der relevanten Querschnittsaspekte, Balance zwischen Innovationsgehalt und Realisierbarkeit des Konzepts, Gestalterische Qualität, Einbindung in den städtebaulichen Kontext, Nachhaltigkeit (ökonomisch, ökologisch, sozial), Effizienz, Flexibilität und Offenheit der Strategien

6. Preisrichter: Prof. Detlef Kurth, Stadtplaner, Dortmund / Stuttgart
Gabriele Pütz, Landschaftsarchitektin, Berlin
Nikolaus Hirsch, Architekt, Frankfurt/Main / London
Prof. Rosemarie Wagner, Stuttgart / München
Regina Bittner, Kulturwissenschaftlerin, Dessau
Christfried Tschepe, Bundesarchitektenkammer
Marion Pristl, Bundesingenieurkammer
NN (Referent BS 16), BMVBW
Beate Hückelheim-Kaune, BBR

7. Wettbewerbssumme: 51.000.- Euro brutto. (3 erste Preise zu je 13.000.- Euro und 6 Ankäufe zu je 2.000.- Euro).