https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Bauliche_Neugestaltung_des_Domplatzes_103392.html
- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Bauunternehmen auf Bauschutt
Bürogebäude bei Zagreb von Mikelic Vres Arhitekti
Holz hinter Kalkputz
Einfamilienhaus in Berlin von Atelier ST
Deutsche Nullnummer
Shortlist Mies van der Rohe Awards 2026
Buchtipp: Abrechnung mit einer Legende
Wir Günther Domenig
Rückeroberung des Flussufers
Stadtquartier in Bydgoszcz von BBGK
Leise Landmarke
Leuchtturm am Genfer See von Bureau
Holz-Origami im Klettgau
Mehrzweckhalle von D’Aloisio Architekten
Ergänzende Angabe im EU-Amtsblatt vom 24.03.2005
24/03/2005 S59 Ergänzende Angaben
D-Hamburg: Dienstleistungen von Architekturbüros
2005/S 59-056329
Projektentwicklungsgesellschaft Domplatz mbH, Rosenstraße 11, D-20095 Hamburg.
("Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union" Nr. S 50 vom 11.3.2005, Wettbewerbsbekanntmachung, 48246-2005)
Betr.:
CPV: 74220000, 74251000.
Bauliche Neugestaltung des Domplatzes in Hamburg.
Anstatt:
IV.4.3) Der im Anschluss an diesen Wettbewerb vergebene Dienstleistungsauftrag muss dem Gewinner oder den Gewinnern des Wettbewerbes erteilt werden: Nein.
IV.4.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den Auftraggeber verbindlich: Nein.
muss es heißen:
IV.4.3) Der im Anschluss an diesen Wettbewerb vergebene Dienstleistungsauftrag muss dem Gewinner oder den Gewinnern des Wettbewerbes erteilt werden: Nein. Es gelten die Regelungen der GRW Pkt. 7.1.
IV.4.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den Auftraggeber verbindlich: Nein. Es gelten die Regelungen der GRW Pkt. 7.1.
D-Hamburg: Dienstleistungen von Architekturbüros
2005/S 59-056329
Projektentwicklungsgesellschaft Domplatz mbH, Rosenstraße 11, D-20095 Hamburg.
("Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union" Nr. S 50 vom 11.3.2005, Wettbewerbsbekanntmachung, 48246-2005)
Betr.:
CPV: 74220000, 74251000.
Bauliche Neugestaltung des Domplatzes in Hamburg.
Anstatt:
IV.4.3) Der im Anschluss an diesen Wettbewerb vergebene Dienstleistungsauftrag muss dem Gewinner oder den Gewinnern des Wettbewerbes erteilt werden: Nein.
IV.4.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den Auftraggeber verbindlich: Nein.
muss es heißen:
IV.4.3) Der im Anschluss an diesen Wettbewerb vergebene Dienstleistungsauftrag muss dem Gewinner oder den Gewinnern des Wettbewerbes erteilt werden: Nein. Es gelten die Regelungen der GRW Pkt. 7.1.
IV.4.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den Auftraggeber verbindlich: Nein. Es gelten die Regelungen der GRW Pkt. 7.1.






