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Außergewöhnliche Architekturführer
BAUNETZWOCHE #573
Gold für Molenbeek
Schule von OSK-AR architecten und B612associates in Brüssel
Arbeiten am Hochofen
Büroensemble von Scheffler Helbich in Dortmund
Mehr Platz im Amsterdam Museum
Neutelings Riedijk planen Umbau
Urbane Landschaften
Digitales Festival zum Metropolraum Ruhr
Nachhaltiger Ausdruck in Linköping
Universitätsbibliothek von White Arkitekter
Pavillon im Dorf
Wohnhaus in Buchberg von Gus Wüstemann
Widerruf gem. §§ 312 ff. BGB
Nach den seit dem 13.06.2014 novellierten §§ 312 f BGB (früher. Haus-Tür-Widerruf) steht einem Verbraucher (§ 13 BGB) bei Vertragsschlüssen außerhalb von Geschäftsräumen idR. ein Widerrufstrecht zu (vgl. im Einzelnen unter dem Beitrag Sonderthema).
Infolge eines berechtigten Widerrufs sind empfangene Leistungen zurück zu gewähren. Für Architekten besteht ein hohes Risiko des Honorarverlustes.
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28.07.2017 Architektenvertrag - Widerrufsrecht des Verbrauchers mehr |
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14.07.2014 Neue Regeln für Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern!mehr |
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20.10.1999 Vertragsabschluß in der Bauherrnwohnung: darf Bauherr widerrufen ? mehr |