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Multifunktionale Landmarke für Barbian
Kita und Tourismusbüro in Südtirol von Roland Baldi Architects
Pergamonmuseum in Berlin
Zum ersten Bauabschnitt der Grundinstandsetzung
Rote Fabrik saniert
Sanierung und Aufstockung von Kaufmann Widrig Architekten und architekturbüro bosshard und partner
Wie weiter mit der Bauakademie?
Dialogabend in Berlin
Schöner Verbrennen am Emmenspitz
Müllverwertungsanlage und PV-Kraftwerk in Zuchwil von Penzel Valier
Kloster wird Zweifamilienhaus
Umbau im Unterallgäu von Arge Groß, Kreft und Schropp
3 Lose im Block B/1
Wettbewerbsentscheidung am Berliner Molkenmarkt
Widerruf gem. §§ 355, 312 ff. BGB
Nach den seit dem 13.06.2014 novellierten §§ 312 f BGB (früher. Haus-Tür-Widerruf) steht einem Verbraucher (§ 13 BGB) gemäß § 355 i.V.m. § 312b BGB (außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Veträge) sowie § 312c BGB (Fernabsatzverträge) ein Recht zu, den geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Infolge eines berechtigten Widerrufs sind empfangene Leistungen zurück zu gewähren. Für Architekten besteht ein hohes Risiko des Honorarverlustes.






