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Polygon im Hyde Park
Sozialer Wohnungsbau in Amsterdam von Studioninedots
Ein Typ E nimmt Gestalt an
Auf der Baustelle eines Münchener Genossenschaftsbaus von bogevischs buero und Teleinternetcafé
Verbindung über die Donau
Brücke in Tuttlingen von schlaich bergermann und Birk Heilmeyer Frenzel
Sammlungszentrum für Ungarisches Naturkundemuseum
Neubaupläne in Debrecen
Catalhöyük in Indien
Unigebäude in Indore von Sanjay Puri Architects
Konstruktivistisch angehaucht
Wohnhauserweiterung im Piemont von ErranteArchitetture
Pritzker-Preis 2026
Smiljan Radi? Clarke ausgezeichnet
Widerruf gem. §§ 355, 312 ff. BGB
Nach den seit dem 13.06.2014 novellierten §§ 312 f BGB (früher. Haus-Tür-Widerruf) steht einem Verbraucher (§ 13 BGB) gemäß § 355 i.V.m. § 312b BGB (außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Veträge) sowie § 312c BGB (Fernabsatzverträge) ein Recht zu, den geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Infolge eines berechtigten Widerrufs sind empfangene Leistungen zurück zu gewähren. Für Architekten besteht ein hohes Risiko des Honorarverlustes.






