- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Multifunktionale Landmarke für Barbian
Kita und Tourismusbüro in Südtirol von Roland Baldi Architects
Pergamonmuseum in Berlin
Zum ersten Bauabschnitt der Grundinstandsetzung
Rote Fabrik saniert
Sanierung und Aufstockung von Kaufmann Widrig Architekten und architekturbüro bosshard und partner
Wie weiter mit der Bauakademie?
Dialogabend in Berlin
Schöner Verbrennen am Emmenspitz
Müllverwertungsanlage und PV-Kraftwerk in Zuchwil von Penzel Valier
Kloster wird Zweifamilienhaus
Umbau im Unterallgäu von Arge Groß, Kreft und Schropp
3 Lose im Block B/1
Wettbewerbsentscheidung am Berliner Molkenmarkt
voreilige Leistungen
Der Architekt hat die Erbringung der ihm übertragenen Leistungen zeitlich mit dem Bauherrn und sonstigen, auf die Bauentwicklung einflußnehmenden Faktoren (z.B. Stand der Finanzierung, Erwerb des Grundstücks, Erteilung der Genehmigung) abzustimmen. Beginnt er mit Leistungen, deren Verwertbarkeit noch unsicher ist, so steht ihm insoweit ein Honoraranspruch nicht zu.






