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Noblesse in der La Fayette
Data architectes und Think Tank architecture in Paris
Staatsoper am Baakenhafen
Wettbewerb in Hamburg entschieden
Für Kinder und Kirchgemeinde
Kita in Memmingen von rohr.architekten
World Design Capital 2026
Auftakt zum Veranstaltungsjahr in Frankfurt RheinMain
Gestaltung im Nahverkehr
Ausstellung in Berlin
Vitrine für Ingenieurtechnik
Campuserweiterung in Enschede von Civic Architects und VDNDP
Daniel Düsentriebs Schrägstrich-Haus
Wohnen und Werkstatt von Alex Lehnerer Architekten bei Nürnberg
vertragsgemäße Leistung
Für die Fälligkeit seiner Honorarforderung müssen die Leistungen des Architekten, die er abrechnen möchte, vertragsgemäß erbracht sein. Soweit seine Leistungen mangelhaft oder unvollständig sind, wird dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht zuzustehen sein, jedenfalls, solange dem Architekten noch ein Nachbesserungsrecht zusteht (sobald das Nachbesserungsrecht entfällt, geht man davon aus, dass lediglich Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen, die zwar ggf. mit dem Honoraranspruch aufgerechnet werden können, aber nicht zu einem Zurückbehaltungsrecht führen; im einzelnen strittig).






