- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Umbau bei BauNetz
Was 2026 anders wird
Nützliches Werkzeug
BauNetz WOCHEN des Jahres 2025
Sich trauen zu bauen
Best-of CAMPUS 2025
Londoner Wohnerfahrungen
Sechs Beiträge aus der Redaktion BauNetz interior|design
Besser bauen im Bestand
Highlights der Redaktion Wissen
Hochskalierte Leichtigkeit in Taichung
Museum und Bibliothek in Taichung von SANAA und Ricky Liu & Associates
Eingehaust in Stein und Holz
Ferienresidenz in den belgischen Ardennen von BC architects
Ausnahmen von der Bindungswirkung
In bestimmten Ausnahmefällen kann sich beim Auftraggeber trotz Vorliegens einer Schlußrechnung ein schutzwürdiges Vertrauen nicht aufbauen; entsprechend ist eine Bindungswirkung in solchen Fällen ausgeschlossen. Dies kann beispielsweise gelten, wenn die Schlußrechnung offensichtlich erkennbare Fehler enthält, wenn der Auftraggeber die Richtigkeit oder Prüfbarkeit der Rechnung oder einen Architektenvertrag überhaupt bestreitet, wenn der Architekt in die Schlußrechnung unverschuldet falsche Berechnungsgrundlagen einbezieht oder wenn der Architekt sich in der Schlußrechnung Nachforderungen vorbehält. Letztlich entscheiden die Umstände des Einzelfalls.






