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Höhlenartig in Beton
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Auf Stelzen laufen
Spiel- und Lernzentrum in Berlin von Kersten Kopp Architekten
Aus eins mach drei
Wohnhausumbau von AMASA Estudio in Mexiko-Stadt
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Freiraumgestaltung in Olvera von Estudio ACTA
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Veranstaltungsreihe in München
Gastraum statt Kegelbahn
Umbau und Erweiterung in Niedergösgen von Schneider & Schneider Architekten
Putzige Symmetrie
Wohnungsbau auf Mallorca von Alventosa Morell und Joan J. Fortuny
Ausnahmen von der Bindungswirkung
In bestimmten Ausnahmefällen kann sich beim Auftraggeber trotz Vorliegens einer Schlußrechnung ein schutzwürdiges Vertrauen nicht aufbauen; entsprechend ist eine Bindungswirkung in solchen Fällen ausgeschlossen. Dies kann beispielsweise gelten, wenn die Schlußrechnung offensichtlich erkennbare Fehler enthält, wenn der Auftraggeber die Richtigkeit oder Prüfbarkeit der Rechnung oder einen Architektenvertrag überhaupt bestreitet, wenn der Architekt in die Schlußrechnung unverschuldet falsche Berechnungsgrundlagen einbezieht oder wenn der Architekt sich in der Schlußrechnung Nachforderungen vorbehält. Letztlich entscheiden die Umstände des Einzelfalls.






