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Archäologische Plattform
Besucherzentrum bei Peñalba de Castro von Tejedor Linares
Der Weg der Proben
Laborgebäude in Wien von AHA Austrian Healthcare Architects
Weißer Ziegel für die Musik
Ateliers O-S in Leers
Zwillinge für die Jugendhilfe Wohnprojekt in Leipzig von Irlenbusch von Hantelmann Kunst zwischen Luxusresorts Freiluftgalerie von Sordo Madaleno im mexikanischen Los Cabos Weiße Haube in Valencia Umbau von Iterare arquitectos Römisches Atrium, französischer Naturstein Kulturzentrum in Provence-Alpes-Côte d’Azur von Tectoniques
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Ausnahmen von der Bindungswirkung
In bestimmten Ausnahmefällen kann sich beim Auftraggeber trotz Vorliegens einer Schlußrechnung ein schutzwürdiges Vertrauen nicht aufbauen; entsprechend ist eine Bindungswirkung in solchen Fällen ausgeschlossen. Dies kann beispielsweise gelten, wenn die Schlußrechnung offensichtlich erkennbare Fehler enthält, wenn der Auftraggeber die Richtigkeit oder Prüfbarkeit der Rechnung oder einen Architektenvertrag überhaupt bestreitet, wenn der Architekt in die Schlußrechnung unverschuldet falsche Berechnungsgrundlagen einbezieht oder wenn der Architekt sich in der Schlußrechnung Nachforderungen vorbehält. Letztlich entscheiden die Umstände des Einzelfalls.






