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Ein Schiff in den Alpen
Schule in Buchs von Carlos Martinez Architekten
Bundesstiftung Baukultur wird 20
Im Gespräch mit Reiner Nagel
Keine Gaudi mit Gaudí
Zur Weihe des Jesusturms der Sagrada Família in Barcelona
Buchtipp: Kirchenbauten Ein Archiv der Nachkriegsmoderne Fortsetzung in rotem Beton Museum in Südportugal von Spaceworkers Spitze Dächer in Bordeaux Wohnanlage von Atelier Cambium und OLGGA Klare Kante am Weißen Stein Wohnungsbau von Stefan Forster in Frankfurt am Main
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Ausnahmen von der Bindungswirkung
In bestimmten Ausnahmefällen kann sich beim Auftraggeber trotz Vorliegens einer Schlußrechnung ein schutzwürdiges Vertrauen nicht aufbauen; entsprechend ist eine Bindungswirkung in solchen Fällen ausgeschlossen. Dies kann beispielsweise gelten, wenn die Schlußrechnung offensichtlich erkennbare Fehler enthält, wenn der Auftraggeber die Richtigkeit oder Prüfbarkeit der Rechnung oder einen Architektenvertrag überhaupt bestreitet, wenn der Architekt in die Schlußrechnung unverschuldet falsche Berechnungsgrundlagen einbezieht oder wenn der Architekt sich in der Schlußrechnung Nachforderungen vorbehält. Letztlich entscheiden die Umstände des Einzelfalls.






