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Archäologische Plattform
Besucherzentrum bei Peñalba de Castro von Tejedor Linares
Der Weg der Proben
Laborgebäude in Wien von AHA Austrian Healthcare Architects
Weißer Ziegel für die Musik
Ateliers O-S in Leers
Zwillinge für die Jugendhilfe Wohnprojekt in Leipzig von Irlenbusch von Hantelmann Kunst zwischen Luxusresorts Freiluftgalerie von Sordo Madaleno im mexikanischen Los Cabos Weiße Haube in Valencia Umbau von Iterare arquitectos Römisches Atrium, französischer Naturstein Kulturzentrum in Provence-Alpes-Côte d’Azur von Tectoniques
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Umbau HOAI 2009 / 2013
Urteile zur HOAI 1996 unter Umbau HOAI 1996
Für Umbau-Leistungen sind neben den allgemeinen Bestimmungen (§§ 1 ff) gem. § 35 II HOAI 2009 im Bereich der Objektplanung Gebäude vor allem die Vorschriften der §§ 32, 33, 34 HOAI 2009 sinngemäß anzuwenden.
Beim Umbau kann ein Zuschlag schriftlich vereinbart werden, und zwar nach HOAI 2009 nunmehr in Höhe von bis zu 80%; gem. Begründung zur Novelle soll der erhöhte Zuschlag den Wegfall der mitverarbeiteten Bausubstanz, § 10 III a HOAI 1996, kompensieren.






