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Höhlenartig in Beton
Ingenieurhochschule in Besançon von Dominique Coulon & Associés
Auf Stelzen laufen
Spiel- und Lernzentrum in Berlin von Kersten Kopp Architekten
Aus eins mach drei
Wohnhausumbau von AMASA Estudio in Mexiko-Stadt
Flanieren statt parken
Freiraumgestaltung in Olvera von Estudio ACTA
Zukunft findet Stadt
Veranstaltungsreihe in München
Gastraum statt Kegelbahn
Umbau und Erweiterung in Niedergösgen von Schneider & Schneider Architekten
Putzige Symmetrie
Wohnungsbau auf Mallorca von Alventosa Morell und Joan J. Fortuny
Honorarvereinbarung HOAI 1996
Eine "Honorarvereinbarung", welche nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wirksam ist, ist bei jeder Art von Pauschalisierung gegeben; hinsichtlich von Grundleistungen liegt eine "Honorarvereinbarung" auch dann vor, wenn die Parteien einzelne Kriterien, nach welchen sich das Honorar gem. HOAI-Vorschriften erechnet, unabhängig von deren objektiven Einordnung, festlegen (z.B. Festlegung der Honorarzone IV, obwohl objektiv nur Honorarzone III vorliegt, oder Festlegung der anrechenbaren Kosten, usw.).






