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Rechtsprechung
Leistungsbilder HOAI 2009 / 2013 / 2021

Urteile zur HOAI 1996 unter Leistungsbilder HOAI 1996



Die HOAI kennt verschiedene Leistungsbilder. Von Architekten oder Ingenieuren erbrachte Leistungen sind einem oder mehreren der Leistungsbilder zuzuordnen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorschriften nach den jeweiligen anrechenbaren Kosten gesondert abzurechnen; bei den anrechenbaren Kosten kann es dabei auch zu Überschneidungen kommen.

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