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Urteile zur HOAI 1996 siehe unter Honorarzone HOAI 1996
Die Honorarzone für das konkrete Objekt ermittelt sich für die Objektplanung Gebäude objektiv an Hand der Vorschriften der §§ 5, 34 II ff. HOAI 2009 / § 35 II HOAI 2013/2021 iVm. der Objektliste im Anhang (früher §§ 11, 12, HOAI 1996). Die Einordnung des konkreten Objekts erfolgt grundsätzlich in zwei Schritten: Zunächst ist zu prüfen, ob das konkrete Objekt in der Objektliste verzeichnet ist. Findet sich das Objekt in der Objektliste, so ist an Hand von § 34 II 2009ff / § 35 II HOAI 2013/2021 zu ermitteln, ob im Hinblick auf das konkrete Objekt auch die dort bestimmten Merkmale zutreffen.
Ist das konkrete Objekt nicht in der Objektliste zu finden oder stimmen die Merkmale des konkreten Objekts nicht mit denen in § 34 II / § 35 ff überein, so bedarf es einer Punktebewertung nach § 34 III HOAI 2009 / § 35 III HOAI 2013/2021; in der Praxis werden im Rahmen der Punktebewertung i. d. R. Bewertungsschemata angewandt, welche in den Architekten-Handbüchern zu finden oder ggf. bei der Architektenkammer erhältlich sein sollten.




