- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Noblesse in der La Fayette
Data architectes und Think Tank architecture in Paris
Staatsoper am Baakenhafen
Wettbewerb in Hamburg entschieden
Für Kinder und Kirchgemeinde
Kita in Memmingen von rohr.architekten
World Design Capital 2026
Auftakt zum Veranstaltungsjahr in Frankfurt RheinMain
Gestaltung im Nahverkehr
Ausstellung in Berlin
Vitrine für Ingenieurtechnik
Campuserweiterung in Enschede von Civic Architects und VDNDP
Daniel Düsentriebs Schrägstrich-Haus
Wohnen und Werkstatt von Alex Lehnerer Architekten bei Nürnberg
Zeithonorar
Wird zulässigerweise ein Zeithonorar gem. § 6 HOAI 1996 vereinbart (z.B. im Rahmen von §§ 5 IV, 16 II, III HOAI 1996), so gelten gem. § 4 I HOAI 1996 als besondere Voraussetzungen für eine Vereinbarung eines oberhalb des Mindestsatzes liegenden Stundensatzes: bei Auftragserteilung und schriftlich. Werden die gem. § 4 I HOAI 1996 geltenden Voraussetzungen der Schriftlichkeit bei Auftragserteilung nicht eingehalten, so kann der Architekt nur den Mindeststundensatz abrechnen.






