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Transformationsbarometer Bauwirtschaft veröffentlicht
Freiräume für Berlin
BAUNETZWOCHE#694
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Berufsschule in Münster von Schnoklake Betz Dömer Architekten
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Architekturkooperative zur Datensouveränität gegründet
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Jeddah in Transition 1938–1964
Umbau HOAI 1996
Für Umbau-Leistungen sind neben den allgemeinen Bestimmungen (§§ 1 ff) vor allem die Vorschriften der §§ 10, 11 und 12, 15, 16 und 24 HOAI maßgebend, wobei §§ 11 und 12 nur sinngemäß anzuwenden sind.
Nach der Rechtsprechung hat der Architekt im Rahmen eines Umbaus zwar das Recht auf den Honorarzuschlag gem. § 24 HOAI, er hat allerdings u.a. auch erhöhte Aufsichtspflichten, vgl. Haftung / .. / Umbau und Modernisierung,






