- Weitere Angebote:
- Architekturforum Livingwood
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Kulturzentren in der spanischen Provinz
BAUNETZWOCHE#629
Purismus und Drama
Wohnhaus von Chris van Niekerk bei Kapstadt
Wohnen wie Egon Eiermann
Sanierung in Baden-Baden von no w here architekten designer
Über 100 Mal Baukultur
Aktionswochenende in Brandenburg
Zukunft gestalten mit raumlaborberlin
Ausstellung in Delmenhorst
Scharfe Kante für die Forschung
kister scheithauer gross in Aachen
Luxus im viktorianischen Denkmal
Hotelumbau in Sydney von Make Architects
Umbau HOAI 1996
Für Umbau-Leistungen sind neben den allgemeinen Bestimmungen (§§ 1 ff) vor allem die Vorschriften der §§ 10, 11 und 12, 15, 16 und 24 HOAI maßgebend, wobei §§ 11 und 12 nur sinngemäß anzuwenden sind.
Nach der Rechtsprechung hat der Architekt im Rahmen eines Umbaus zwar das Recht auf den Honorarzuschlag gem. § 24 HOAI, er hat allerdings u.a. auch erhöhte Aufsichtspflichten, vgl. Haftung / .. / Umbau und Modernisierung,