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Plastik. Zwischen Kunstexperiment und Umweltsünde
BAUNETZWOCHE #571
Gestapelte Baumhäuser
Hotel in Südtirol von noa*
Wohnhalle am Wannsee
Erweiterung und Sanierung von Bonauer Bölling in Berlin
Saalecker Werkstätten werden Design Akademie
Dorte Mandrup Architects planen bei Naumburg
Die animaleske Stadt
Kurzfilm-Wettbewerb der AA Visiting School
Unter Dach und Fach
Bildungszentrum in Arras
Säulenhalle mit Backsteingiebel
Stadthaus in Kiel von Kraus Schönberg
Umbau HOAI 1996
Für Umbau-Leistungen sind neben den allgemeinen Bestimmungen (§§ 1 ff) vor allem die Vorschriften der §§ 10, 11 und 12, 15, 16 und 24 HOAI maßgebend, wobei §§ 11 und 12 nur sinngemäß anzuwenden sind.
Nach der Rechtsprechung hat der Architekt im Rahmen eines Umbaus zwar das Recht auf den Honorarzuschlag gem. § 24 HOAI, er hat allerdings u.a. auch erhöhte Aufsichtspflichten, vgl. Haftung / .. / Umbau und Modernisierung,