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Ebenerdig vor dem Hang
Förderwerkstatt in Odemira von Filipe Xavier Oliveira
Polizeikioske fürs Konsulat
Wachcontainer in Leipzig von Büro Voigt
Labyrinthisches Raster
Einfamilienhaus bei Brüssel von Objekt Architecten
Filmtipp: Hört auf zu bauen!
Drei Dokumentationen zu Wohnungsnot und Klimakrise
Sechzehn mal Vielfalt
Bundesweiter Tag der Architektur 2025
Endlich Architektur fürs Abwasser
Kläranlage in Arklow von Clancy Moore architects
Gedenken an Thomas Sankara
Mausoleum in Ouagadougou von Kéré Architecture
Umbau HOAI 1996
Für Umbau-Leistungen sind neben den allgemeinen Bestimmungen (§§ 1 ff) vor allem die Vorschriften der §§ 10, 11 und 12, 15, 16 und 24 HOAI maßgebend, wobei §§ 11 und 12 nur sinngemäß anzuwenden sind.
Nach der Rechtsprechung hat der Architekt im Rahmen eines Umbaus zwar das Recht auf den Honorarzuschlag gem. § 24 HOAI, er hat allerdings u.a. auch erhöhte Aufsichtspflichten, vgl. Haftung / .. / Umbau und Modernisierung,