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Polygon im Hyde Park
Sozialer Wohnungsbau in Amsterdam von Studioninedots
Ein Typ E nimmt Gestalt an
Auf der Baustelle eines Münchener Genossenschaftsbaus von bogevischs buero und Teleinternetcafé
Verbindung über die Donau
Brücke in Tuttlingen von schlaich bergermann und Birk Heilmeyer Frenzel
Sammlungszentrum für Ungarisches Naturkundemuseum
Neubaupläne in Debrecen
Catalhöyük in Indien
Unigebäude in Indore von Sanjay Puri Architects
Konstruktivistisch angehaucht
Wohnhauserweiterung im Piemont von ErranteArchitetture
Pritzker-Preis 2026
Smiljan Radi? Clarke ausgezeichnet
Umbau HOAI 1996
Für Umbau-Leistungen sind neben den allgemeinen Bestimmungen (§§ 1 ff) vor allem die Vorschriften der §§ 10, 11 und 12, 15, 16 und 24 HOAI maßgebend, wobei §§ 11 und 12 nur sinngemäß anzuwenden sind.
Nach der Rechtsprechung hat der Architekt im Rahmen eines Umbaus zwar das Recht auf den Honorarzuschlag gem. § 24 HOAI, er hat allerdings u.a. auch erhöhte Aufsichtspflichten, vgl. Haftung / .. / Umbau und Modernisierung,






