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Höhlenartig in Beton
Ingenieurhochschule in Besançon von Dominique Coulon & Associés
Auf Stelzen laufen
Spiel- und Lernzentrum in Berlin von Kersten Kopp Architekten
Aus eins mach drei
Wohnhausumbau von AMASA Estudio in Mexiko-Stadt
Flanieren statt parken
Freiraumgestaltung in Olvera von Estudio ACTA
Zukunft findet Stadt
Veranstaltungsreihe in München
Gastraum statt Kegelbahn
Umbau und Erweiterung in Niedergösgen von Schneider & Schneider Architekten
Putzige Symmetrie
Wohnungsbau auf Mallorca von Alventosa Morell und Joan J. Fortuny
Bauhandwerkersicherheit
Der Unternehmer u.a. eines Bauwerkes oder eines Teils davon, kann vom Besteller Sicherheit für die von ihm zu erbringenden Vorleistungen einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen gemäß § 650 f BGB in der Weise verlangen, dass er dem Besteller zur Leistung der Sicherheit eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt, dass er nach dem Ablauf der Frist seine Leistung verweigere.
Das Recht auf Sicherheitsleistung des Unternehmers/Architekten gemäß § 650 g BGB kann nicht - auch nicht durch Individualvereinbarung - ausgeschlossen werden.
Vgl. im Übrigen unter Tips und mehr / Honoraranspruch / Sicherheiten)






