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Vitrine für Ingenieurtechnik
Campuserweiterung in Enschede von Civic Architects und VDNDP
Daniel Düsentriebs Schrägstrich-Haus
Wohnen und Werkstatt von Alex Lehnerer Architekten bei Nürnberg
Atelier Kaiser Shen in Ingerkingen
Deutscher Nachhaltigkeitspreis Architektur 2025
Marmor, Granit, Nagelfluh
Deutscher Naturstein-Preis 2026 ausgelobt
Architektur und Film
Gesprächsabend in München
Flexibel Arbeiten mit Reflexionen
Umbau in Vannes von Office Zola architectes
Schnittstelle von Uni und Klinik
Lern- und Forschungszentrum in Düsseldorf von Atelier 30 Architekten
Bauhandwerkersicherheit
Der Unternehmer u.a. eines Bauwerkes oder eines Teils davon, kann vom Besteller Sicherheit für die von ihm zu erbringenden Vorleistungen einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen gemäß § 650 f BGB in der Weise verlangen, dass er dem Besteller zur Leistung der Sicherheit eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt, dass er nach dem Ablauf der Frist seine Leistung verweigere.
Das Recht auf Sicherheitsleistung des Unternehmers/Architekten gemäß § 650 g BGB kann nicht - auch nicht durch Individualvereinbarung - ausgeschlossen werden.
Vgl. im Übrigen unter Tips und mehr / Honoraranspruch / Sicherheiten)






