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Eindeutig zeitgenössisch
Kreativquartier von MVRDV und &MICA in Potsdam
Ersatz mit Schindelkleid
Schulerweiterung im Kanton Zug von Gut Deubelbeiss Nill
Freiräume in Berlin und Brandenburg Erstmals Landschaftsarchitektur-Preis vergeben Filmtipp: The World in a Square Bêka und Lemoine besuchen Superkilen Quartiersmitte in Schwarzweiß Gemeindezentrum in Dornbirn von Cukrowicz Nachbaur Architekten
Lernräume statt Buchhaltung Bibliothekssanierung in Kalifornien von Miller Hull
Make-Up für Madrid
Wohngebäude von BURR
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Bauhandwerkersicherheit
Der Unternehmer u.a. eines Bauwerkes oder eines Teils davon, kann vom Besteller Sicherheit für die von ihm zu erbringenden Vorleistungen einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen gemäß § 650 f BGB in der Weise verlangen, dass er dem Besteller zur Leistung der Sicherheit eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt, dass er nach dem Ablauf der Frist seine Leistung verweigere.
Das Recht auf Sicherheitsleistung des Unternehmers/Architekten gemäß § 650 g BGB kann nicht - auch nicht durch Individualvereinbarung - ausgeschlossen werden.
Vgl. im Übrigen unter Tips und mehr / Honoraranspruch / Sicherheiten)






