- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Rolex und Fine Dining auf 3.000 Metern
Umbau auf dem Titlis von Herzog & de Meuron
Organisiertes Überwuchern
Parkgestaltung im Baskenland von BeAr
Ergebnis trotz Projektstopp
Wettbewerb für Luisenblock Ost II in Berlin entschieden
Rosa auf Stelzen
Temporäres Quartierszentrum in München von Clemens Hoyer
Kein Denkmal der Vergangenheit
Obama Presidential Center in Chicago
Saniert in den Sommerferien
Schulumbau von SAU Taller d’Arquitectura in Barcelona
Filmtipp: Backrooms Handgemachter Horror-Hype
Filmtipp: Backrooms Handgemachter Horror-Hype
Bauhandwerkersicherheit
Der Unternehmer u.a. eines Bauwerkes oder eines Teils davon, kann vom Besteller Sicherheit für die von ihm zu erbringenden Vorleistungen einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen gemäß § 650 f BGB in der Weise verlangen, dass er dem Besteller zur Leistung der Sicherheit eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt, dass er nach dem Ablauf der Frist seine Leistung verweigere.
Das Recht auf Sicherheitsleistung des Unternehmers/Architekten gemäß § 650 g BGB kann nicht - auch nicht durch Individualvereinbarung - ausgeschlossen werden.
Vgl. im Übrigen unter Tips und mehr / Honoraranspruch / Sicherheiten)






