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Bürgerlich, festlich, fertig
Zur Sanierung und Erweiterung der Bühnen Köln
Verbindungen schaffen
Nachbarschaftszentrum in Évry-Courcouronnes von HEMAA
60er neu ausgebaut
Wohnungsumbau von Mimeus Architettura im Trentino
Neues Leben für alte Schulen
BAUNETZWOCHE#697
Kolonnaden zwischen Banyanbäumen
Kulturzentrum in Guangzhou von Vector Architects
Erstmals nach Belgien
Erich-Mendelsohn-Preis 2026 für Backstein-Architektur vergeben
Canyon in Innsbruck
Multifunktionales Stadtquartier von Pichler & Traupmann Architekten
Bauhandwerkersicherheit
Der Unternehmer u.a. eines Bauwerkes oder eines Teils davon, kann vom Besteller Sicherheit für die von ihm zu erbringenden Vorleistungen einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen gemäß § 650 f BGB in der Weise verlangen, dass er dem Besteller zur Leistung der Sicherheit eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt, dass er nach dem Ablauf der Frist seine Leistung verweigere.
Das Recht auf Sicherheitsleistung des Unternehmers/Architekten gemäß § 650 g BGB kann nicht - auch nicht durch Individualvereinbarung - ausgeschlossen werden.
Vgl. im Übrigen unter Tips und mehr / Honoraranspruch / Sicherheiten)






