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Junggebliebene
BAUNETZWOCHE#698
Sportinternat wird Technisches Finanzamt
Umnutzung in Berlin von NAK und W33
Mit dem Bleistift am Gate
Zum 90. Geburtstag von Volkwin Marg
Studieren mit Ausblick
Wohnheim in Paris von Vincent Lavergne Architecture Urbanisme + Atelier WOA
Neuzugang aus Holz und Lehm
Kindergarten und Tagesschule in Laupen von Kolabor
Buchtipp: Wohnliche Dämmschicht
Greenhouses. Studies on Type
Odd Fellows Zentrum
Wohnhaus in Basel von Morger Partner Architekten
Freigabe nach Zielfindungsphase
Legt ein Planer zum Ende der Zielfindungsphase eine Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung, obgleich gegebenenfalls gemäß § 650p II BGB erforderlich, nicht vor, wird er nach wohl herrschender Meinung wegen fehlender Freigabe durch den Bauherrn einen Honoraranspruch für weitergehende Leistungen nicht begründen können.






