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Kammermusik in der Reitschule
Revitalisierung in Grafenegg von Maurer & Partner
Allerlei Pilaster und Gesimse
Bürobau in Bordeaux von it’s Architetcure
Suffizient in der Gärtnerei Mehrfamilienhaus in Radolfzell von siedlungswerkstatt
Visitenkarte für den Gartenbau Firmenzentrale in Odense von BIG
Viele unter einem Dach Wohnhausumbau von c/o now in der Uckermark Fenster auf in New York City sauerbruch hutton und Studio Gang bauen German House um Neues aus dem Knastquartier Wohnhochhaus in Amsterdam von OMA
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Freigabe nach Zielfindungsphase
Legt ein Planer zum Ende der Zielfindungsphase eine Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung, obgleich gegebenenfalls gemäß § 650p II BGB erforderlich, nicht vor, wird er nach wohl herrschender Meinung wegen fehlender Freigabe durch den Bauherrn einen Honoraranspruch für weitergehende Leistungen nicht begründen können.






