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Wohnen statt Parken
Umbau in Paris von NZI Architectes
Zirkulär in Zürich
Aufstockung von baubüro in situ
Wiederaufbau unter Pappeln
Einfamilienhaus in Ljubljana von OFIS
Ich bin Wasser
Paola Viganò kuratiert den Schweizer Pavillon auf der Architekturbiennale Venedig 2027
15 Jahre nach dem Terror
Erste Bauten im neuen Regierungsviertel Oslos
Mit Nietzsche Leerräume füllen
Restaurant in Südkorea von Pezo von Ellrichshausen
Oldies und Kids in Ottensen
Seniorenwohnungen und Kita in Hamburg von coido architects
Freigabe nach Zielfindungsphase
Legt ein Planer zum Ende der Zielfindungsphase eine Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung, obgleich gegebenenfalls gemäß § 650p II BGB erforderlich, nicht vor, wird er nach wohl herrschender Meinung wegen fehlender Freigabe durch den Bauherrn einen Honoraranspruch für weitergehende Leistungen nicht begründen können.






