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Wohnungsumbau von Mimeus Architettura im Trentino
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BAUNETZWOCHE#697
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Multifunktionales Stadtquartier von Pichler & Traupmann Architekten
Fälligkeitsvereinbarung
§ 8 IV HOAI 1996, 15 IV, HOAI 2009/2013 lässt grds. abweichende Fälligkeitsvereinbarungen zu; allerdings kann im Einzelfall fraglich sein, ob eine Vereinbarung gegen die Vorschriften des AGB-Gesetzes, heute §§ 305 ff BGB verstößt.






