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Zickzack fürs Zusammenleben
Wohnprojekt in Berlin von Christoph Wagner, Wenke Schladitz und Böhm Ruic
Introvertiert mit großer Geste Kirchenanlage in Lissabon von Atelier Bugio und Matos Gameiro Arquitectos Industrie-Schatulle für die Kunst Schaudepot in Arnhem von Space Encounters Kicken, kämpfen, klettern Sporthalle in Paris von Atelier Ramdam Freudvoller Eingriff Umbau einer Textilfabrik bei Barcelona von NUA arquitectures
Erweiterung fürs Jugendhaus Hutta Architektur und Knüvener Architekturlandschaft in Köln
Außendusche und Open-Air-Zimmer Kindergarten in Katalonien von Sarquella Torres und Marc Riera
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sachlicher Anwendungsbereich HOAI 1996
Gem. § 1 HOAI erstreckt sich der sachliche Anwendungsbereich auf Leistungen, soweit sie durch Leistungsbilder oder andere Bestimmungen der HOAI erfaßt werden. Nicht in der HOAI geregelt sind z.B. reine Beratungstätigkeiten des Architekten, isolierte Leistungen bei Abruch von Gebäuden, Gutachten außerhalb von § 33, typische Designertätigkeiten, und nach herrschender Ansicht auch besondere Leistungen, soweit sie nicht zu Grundleistungen hinzu- oder an deren Stelle treten (sog. isolierte besondere Leistungen).






