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Spiegelbild mit Eigenheiten
Bildungshaus von Bez+Kock in Rottenburg am Neckar
Ferien im Paarhof
Sanierung in Südtirol von raumdrei architekten
Endlich verdichtet Sportanlage in Porto von Domitianus Arquitetura
Waschhaus als Gästezimmer Umbau und Sanierung von Degelo Architekten in Münchenstein
Viele Fragen in der Spirale Museum in Haikou von MAD WBS 70 weich umhüllt Sanierung eines Freizeittreffs in Leipzig von KO/OK Im Zeichen des Ziegelsteins Serpentine Pavilion von LANZA Atelier
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sachlicher Anwendungsbereich HOAI 1996
Gem. § 1 HOAI erstreckt sich der sachliche Anwendungsbereich auf Leistungen, soweit sie durch Leistungsbilder oder andere Bestimmungen der HOAI erfaßt werden. Nicht in der HOAI geregelt sind z.B. reine Beratungstätigkeiten des Architekten, isolierte Leistungen bei Abruch von Gebäuden, Gutachten außerhalb von § 33, typische Designertätigkeiten, und nach herrschender Ansicht auch besondere Leistungen, soweit sie nicht zu Grundleistungen hinzu- oder an deren Stelle treten (sog. isolierte besondere Leistungen).






