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Multifunktionale Landmarke für Barbian
Kita und Tourismusbüro in Südtirol von Roland Baldi Architects
Pergamonmuseum in Berlin
Zum ersten Bauabschnitt der Grundinstandsetzung
Rote Fabrik saniert
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Wie weiter mit der Bauakademie?
Dialogabend in Berlin
Schöner Verbrennen am Emmenspitz
Müllverwertungsanlage und PV-Kraftwerk in Zuchwil von Penzel Valier
Kloster wird Zweifamilienhaus
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3 Lose im Block B/1
Wettbewerbsentscheidung am Berliner Molkenmarkt
sachlicher Anwendungsbereich HOAI 1996
Gem. § 1 HOAI erstreckt sich der sachliche Anwendungsbereich auf Leistungen, soweit sie durch Leistungsbilder oder andere Bestimmungen der HOAI erfaßt werden. Nicht in der HOAI geregelt sind z.B. reine Beratungstätigkeiten des Architekten, isolierte Leistungen bei Abruch von Gebäuden, Gutachten außerhalb von § 33, typische Designertätigkeiten, und nach herrschender Ansicht auch besondere Leistungen, soweit sie nicht zu Grundleistungen hinzu- oder an deren Stelle treten (sog. isolierte besondere Leistungen).






