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Polygon im Hyde Park
Sozialer Wohnungsbau in Amsterdam von Studioninedots
Ein Typ E nimmt Gestalt an
Auf der Baustelle eines Münchener Genossenschaftsbaus von bogevischs buero und Teleinternetcafé
Verbindung über die Donau
Brücke in Tuttlingen von schlaich bergermann und Birk Heilmeyer Frenzel
Sammlungszentrum für Ungarisches Naturkundemuseum
Neubaupläne in Debrecen
Catalhöyük in Indien
Unigebäude in Indore von Sanjay Puri Architects
Konstruktivistisch angehaucht
Wohnhauserweiterung im Piemont von ErranteArchitetture
Pritzker-Preis 2026
Smiljan Radi? Clarke ausgezeichnet
Architekt und sons. Fachplaner
Die Pflichten von Architekten und sonstigen Fachplanern (z.B. Brandschutzfachmann, Vermessungsingenieur, TGA-Planer, etc.) müssen auf der Grundlage der jeweiligen Verträge sowie der gesetzlichen Vorschriften von einander abgegrenzt werden. I.d.R. dürfte es zu einer gesamtschuldnerischen Haftung des Architekten und Fachplaners kommen, wenn beide Verursachungsbeiträge zum Schaden geliefert haben. Kaum ist eine Konstellation denkbar, bei welcher - unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung - der eine als Erfüllungsgehilfe des anderen gegenüber dem Bauherrn gelten könnte.






