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Sechs Dächer für Uster
Restaurant von Fiechter & Salzmann
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Preisträger*innen der Campus Masters 2025
Bewegung im Rohbau
Achtsamkeitsstudio in Berlin-Mitte
Temporäres Zuhause fürs Drama
Umbau in Ljubljana von Vidic Grohar Arhitekti
Flexibles Zelt aus Beton
Kirchensanierung in Ingolstadt von meck architekten
Architekt und sons. Fachplaner
Die Pflichten von Architekten und sonstigen Fachplanern (z.B. Brandschutzfachmann, Vermessungsingenieur, TGA-Planer, etc.) müssen auf der Grundlage der jeweiligen Verträge sowie der gesetzlichen Vorschriften von einander abgegrenzt werden. I.d.R. dürfte es zu einer gesamtschuldnerischen Haftung des Architekten und Fachplaners kommen, wenn beide Verursachungsbeiträge zum Schaden geliefert haben. Kaum ist eine Konstellation denkbar, bei welcher - unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung - der eine als Erfüllungsgehilfe des anderen gegenüber dem Bauherrn gelten könnte.






