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Zäsur am Checkpoint Charlie
Wettbewerb in Berlin entschieden
Zwischen Skyline und Mangroven
Museumskomplex von MAD in Shenzhen Kunstpavillon für Doha Pläne von Gerhard Richter und Selldorf Architects vorgestellt Im Untergrund spielt die Musik Umgebautes Umspannwerk von &Givry in Paris Neuer Raum für die Molitorgasse Erweiterung einer Grundschule in Wien von Veit Aschenbrenner Planschbecken bis Grünband Finalisten des European Prize for Urban Public Space 2026 Arena in der Altstadt Chybik + Kristof in Jihlava
Museumskomplex von MAD in Shenzhen Kunstpavillon für Doha Pläne von Gerhard Richter und Selldorf Architects vorgestellt Im Untergrund spielt die Musik Umgebautes Umspannwerk von &Givry in Paris Neuer Raum für die Molitorgasse Erweiterung einer Grundschule in Wien von Veit Aschenbrenner Planschbecken bis Grünband Finalisten des European Prize for Urban Public Space 2026 Arena in der Altstadt Chybik + Kristof in Jihlava
Architekt und sons. Fachplaner
Die Pflichten von Architekten und sonstigen Fachplanern (z.B. Brandschutzfachmann, Vermessungsingenieur, TGA-Planer, etc.) müssen auf der Grundlage der jeweiligen Verträge sowie der gesetzlichen Vorschriften von einander abgegrenzt werden. I.d.R. dürfte es zu einer gesamtschuldnerischen Haftung des Architekten und Fachplaners kommen, wenn beide Verursachungsbeiträge zum Schaden geliefert haben. Kaum ist eine Konstellation denkbar, bei welcher - unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung - der eine als Erfüllungsgehilfe des anderen gegenüber dem Bauherrn gelten könnte.






