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Catalhöyük in Indien
Unigebäude in Indore von Sanjay Puri Architects
Konstruktivistisch angehaucht
Wohnhauserweiterung im Piemont von ErranteArchitetture
Pritzker-Preis 2026
Smiljan Radi? Clarke ausgezeichnet
Landtagswahl in Rheinland-Pfalz
Wahlprüfsteine der Architektenkammer
Dachgärten zwischen Flussaue und Stadtrand
Bildungsensemble in Straßburg von feld72 mit MW Architectes
Burgblick und Pinienduft
Sozialer Wohnungsbau in Castelldefels von Carles Enrich Studio
Holzhülle fürs Korn
Getreidelager auf der Schwäbischen Alb von a+r Architekten
Architekt und sons. Fachplaner
Die Pflichten von Architekten und sonstigen Fachplanern (z.B. Brandschutzfachmann, Vermessungsingenieur, TGA-Planer, etc.) müssen auf der Grundlage der jeweiligen Verträge sowie der gesetzlichen Vorschriften von einander abgegrenzt werden. I.d.R. dürfte es zu einer gesamtschuldnerischen Haftung des Architekten und Fachplaners kommen, wenn beide Verursachungsbeiträge zum Schaden geliefert haben. Kaum ist eine Konstellation denkbar, bei welcher - unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung - der eine als Erfüllungsgehilfe des anderen gegenüber dem Bauherrn gelten könnte.






