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Jetzt in Holz und Lehm
Forschungshäuser 4 und 5 von Florian Nagler Architekten in Bad Aibling
Feinste Kammermusik im Lärchenwald
Konzertsaal bei Evian von PCA-Stream und Patrick Bouchain
Bauernhaus revisited
Umbau im französischen Zentralmassiv von Atelier Ajo
Von scheunenklein bis fabrikgroß
Shortlist DAM Preis 2027 bekanntgegeben
Zickzack fürs Zusammenleben
Wohnprojekt in Berlin von Christoph Wagner, Wenke Schladitz und Böhm Ruic
Introvertiert mit großer Geste Kirchenanlage in Lissabon von Atelier Bugio und Matos Gameiro Arquitectos Industrie-Schatulle für die Kunst Schaudepot in Arnhem von Space Encounters
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Architekt und sons. Fachplaner
Die Pflichten von Architekten und sonstigen Fachplanern (z.B. Brandschutzfachmann, Vermessungsingenieur, TGA-Planer, etc.) müssen auf der Grundlage der jeweiligen Verträge sowie der gesetzlichen Vorschriften von einander abgegrenzt werden. I.d.R. dürfte es zu einer gesamtschuldnerischen Haftung des Architekten und Fachplaners kommen, wenn beide Verursachungsbeiträge zum Schaden geliefert haben. Kaum ist eine Konstellation denkbar, bei welcher - unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung - der eine als Erfüllungsgehilfe des anderen gegenüber dem Bauherrn gelten könnte.






