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Wohnen und Kunst im 23. Bezirk
Drei Bauten in Wien von Dietrich Untertrifaller Architekten
Wohnen mit dem Fels
Ensemble in Prag von martin cenek architecture
Bei den Wasserbüffeln
Aussichtsturm in Hütschenhausen von Marc Flick
Buchtipp: Projekte und Biografien
Frauen Bauen München
Schulterblick Stadtentwicklung
Ideenwerkstatt in München
Neuzugang im Medienhafen
Bürogebäude von HPP Architekten in Düsseldorf
Stuttgarter Sachlichkeit
Feuerwache von Bär Stadelmann Stöcker Architekten
Architekt und sons. Fachplaner
Die Pflichten von Architekten und sonstigen Fachplanern (z.B. Brandschutzfachmann, Vermessungsingenieur, TGA-Planer, etc.) müssen auf der Grundlage der jeweiligen Verträge sowie der gesetzlichen Vorschriften von einander abgegrenzt werden. I.d.R. dürfte es zu einer gesamtschuldnerischen Haftung des Architekten und Fachplaners kommen, wenn beide Verursachungsbeiträge zum Schaden geliefert haben. Kaum ist eine Konstellation denkbar, bei welcher - unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung - der eine als Erfüllungsgehilfe des anderen gegenüber dem Bauherrn gelten könnte.