Anhaltspunkte für Mängel

Der Architekt hat solchen Maßnahmen besondere Aufmerksamkeit zu widmen, bei denen sich im Verlauf der Bauausführung Anhaltspunkte für Mängel ergeben.

13 Beiträge  

26.11.2019

Nach anfänglich fehlerhafter Bearbeitung: Besonders sorgfältige Überwachung erforderlich!

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13.11.2014

Entfällt die Haftung, wenn der zu überwachende Unternehmer insolvent und wirtschaftlich nicht mehr in der Lage ist, Mängelrügen des Architekten abzuarbeiten?

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28.01.2014

Auch Nachbesserungsarbeiten müssen überwacht werden.

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23.08.2013

Haftung bei Begrenzung der Bauüberwachung auf einige Baustellentermine

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20.08.2013

Dachabdichtung zählt zu den wichtigen und kritischen Arbeiten, die es zu überwachen gilt.

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27.09.2012

Verschärfte Sorgfaltspflichten des Architekten bei Störungen der Bauausführung

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29.06.2012

Bauleitung: Architekt muss Baumängel nicht nur erkennen, sondern auch verhindern. mehr
 

28.06.2012

Bauüberwachungsfehler: Anscheinsbeweis? mehr
 

20.04.2011

Zieht ein Planungsmangel immer auch zugleich einen Bauüberwachungsmangel des planenden und bauleitenden Architekten nach sich? mehr
 

08.12.2003

Ein paar wichtige Hinweise für Bauleiter mehr
 

14.11.2003

Welcher Intensität bedarf die Überwachung von Mängelbeseitigungsleistungen? mehr
 

20.10.2003

Insolvenzbedrohtes Bauunternehmen: Besondere Überwachungspflichten des Bauleiters! mehr
 

14.04.1998

Gesteigerte Überwachungspflicht bei Anhaltspunkten für Mängel mehr