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Eindeutig zeitgenössisch
Kreativquartier von MVRDV und &MICA in Potsdam
Ersatz mit Schindelkleid
Schulerweiterung im Kanton Zug von Gut Deubelbeiss Nill
Freiräume in Berlin und Brandenburg Erstmals Landschaftsarchitektur-Preis vergeben Filmtipp: The World in a Square Bêka und Lemoine besuchen Superkilen Quartiersmitte in Schwarzweiß Gemeindezentrum in Dornbirn von Cukrowicz Nachbaur Architekten
Lernräume statt Buchhaltung Bibliothekssanierung in Kalifornien von Miller Hull
Make-Up für Madrid
Wohngebäude von BURR
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Nachbesserungsrecht bei Bausummenüberschreitung
Bereits nach bis zum 31.12.2001 geltendem Recht war der Bauherr nach Maßgabe des § 634 BGB i.d.R. gezwungen, den Architekten zur Nachbesserung mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung aufzufordern, bevor er Schadensersatzansprüche geltend machen konnte; nach dem seit dem 01.01.2002 geltendem Recht wird grds. eine Fristsetzung, nicht aber eine Ablehnungsandrohung erforderlich sein.
(vgl. auch ausführlich Haftungsrisiken des Planers im Kostenbereich)






