- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Vitrine für Ingenieurtechnik
Campuserweiterung in Enschede von Civic Architects und VDNDP
Daniel Düsentriebs Schrägstrich-Haus
Wohnen und Werkstatt von Alex Lehnerer Architekten bei Nürnberg
Atelier Kaiser Shen in Ingerkingen
Deutscher Nachhaltigkeitspreis Architektur 2025
Marmor, Granit, Nagelfluh
Deutscher Naturstein-Preis 2026 ausgelobt
Architektur und Film
Gesprächsabend in München
Flexibel Arbeiten mit Reflexionen
Umbau in Vannes von Office Zola architectes
Schnittstelle von Uni und Klinik
Lern- und Forschungszentrum in Düsseldorf von Atelier 30 Architekten
Nachbesserungsrecht bei Bausummenüberschreitung
Bereits nach bis zum 31.12.2001 geltendem Recht war der Bauherr nach Maßgabe des § 634 BGB i.d.R. gezwungen, den Architekten zur Nachbesserung mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung aufzufordern, bevor er Schadensersatzansprüche geltend machen konnte; nach dem seit dem 01.01.2002 geltendem Recht wird grds. eine Fristsetzung, nicht aber eine Ablehnungsandrohung erforderlich sein.
(vgl. auch ausführlich Haftungsrisiken des Planers im Kostenbereich)






